Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/012

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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Prüfungsarbeiten nach Göttingen gesandt und absolvirte das mündliche Examen im Jahre 1812. Da das Bataillon bereits abmarschirt war, hatte er nur einen Tag Zeit, um sich auszurüsten und konnte kaum von den Seinigen Abschied nehmen. Das Bataillon wurde zunächst nach den Küsten der Nordsee dirigirt, im Herbst dann aber nach Osten, um als Nachschub für die gewaltige Armee zu dienen, mit der Napoleon Russland überzogen hatte. Er kam auf diesem Wege bis Kowno, wo sich ihm die Trümmer jener Armee entgegen wälzten. Von da kam das Bataillon nach Danzig und hat hier die schwere Belagerung mit ausgehalten, die erst Mitte November 1813, vier Wochen nach der Völkerschlacht bei Leipzig, ihren Abschluß durch Capitulation erhielt. Kaum nach der Heimath zurückgekehrt, zog Piderit mit dem Bataillon unter der Fahne der Verbündeten gegen Frankreich und ebenso wieder im Jahre 1815.

In der hierauf eintretenden Friedenszeit konnte das Amt eines Auditeurs seine Zeit nicht ausfüllen und er wandte sich daneben, wie solches gestattet war, der Advokatur zu. Diesen Beruf trieb er mit der größten Gewissenhaftigkeit und erfreute sich bald der allgemeinen Achtung und einer reichen Einnahme. Im Jahre 1819 verheirathete er sich mit Ernestine von Heyderstädt, die ihm in 35jähriger Ehe 9 Kinder schenkte. Im Jahre 1828 wurde ihm die Stelle eines Raths an der Regierung angetragen, und er nahm dieselbe an, obwohl der Gehalt nicht die Hälfte seiner bisherigen Einnahme erreichte.

Von da ab gehörte die Thätigkeit Piderits dem Lande und sie galt neben den eigentlichen Verwaltungsgeschäften wesentlich der Gesetzgebung. Die bedeutendsten von ihm bearbeiteten Gesetze sind: die Witwencassenordnung von 1829, die Ablösungsordnung von 1838, das Heimathsgesetz und die Gemeindeordnung von 1842, die Städteordnung von 1843 und das Zieglergesetz von 1851.

“Im Frühjahr 1848 wurde Piderit der Vorsitz im Consistorium übertragen, welchen er bis an sein Ende geführt hat. Aufgewachsen und erzogen in den Grundsätzen der echt christlichen Duldung, stand er dem confesssionellen Parteitreiben fern und war stets bestrebt, die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten fern davon zu halten. Seine Hauptthätigkeit widmete er dem Schulwesen und viele der älteren Lehrer werden sich noch mit Dank seiner erinnern.“

Das Jahr 1850 führte Piderit als Begleiter des damaligen Erbprinzen nach Berlin zu einem Fürsten-Congresse und das Jahr 1851 als Mitglied des Staatenhauses nach Erfurt zum Parlamente. An beiden Orten hat es nicht an Gelegenheit gefehlt, mit bedeutenden Männern Bekanntschaft zu machen, allein seine Ansichten für