Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/Volltext

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Genealogie

der

Herren und Freiherren von Bongart

von

Joseph Strange.


Cöln und Neuss,

Commissions-Verlag der L. Schwann'schen Verlagshandlung.

1866.



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Berichtigungen.


Seite 20, Zeile 15. Statt Cölu lese man Cöln.

Seite 36, Zeile 21. »Amtmann des Erzstifts Trier« ist nicht gut ausgedrückt. Es muss heissen: Erzstift-Trierischer Amtmann (zu —).

Seite 70, Zeile 11. Statt Milendock lese man Milendonck.




Druck von L. Schwann in Neuss.




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(Stempel: LANDES- UND STADT-BIBLIOTHEK DÜSSELDORF)



Seiner Hochwohlgeboren

dem Herrn

Philipp von Kempis

Rittergutsbesitzer auf Burg Kendenich

hochachtungsvoll gewidmet

vom

Verfasser.



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Erster Abschnitt.

Die Herren zur Heyden.

Der erste Herr zur Heyden, von dem wir sichere Kunde haben, gehört einem Geschlechte an, das sich eines hohen Alters rühmt, und schon frühzeitig unter dem Adel des Landes von Jülich eine hervorragende Stellung einnimmt: dem Geschlechte von dem Bongart. Wie so viele adlige Familien von Höfen oder Dörfern ihren Namen tragen, so leiten auch die Herren von dem Bongart ihren Ursprung von einem Hofe her. Einen Hof, bei welchem sich ein ansehnlicher Baumgarten befand, pflegte man wohl den Hof zu dem Bongart zu nennen. Höfe dieses Namens gab es im Jülicher Lande viele; aber nicht alle sind ursprüngliche Bongartshöfe; mancher ist wohl erst von seinem Inhaber so genannt worden, wie denn ja überhaupt die Höfe vielfach den Namen ihrer jedesmaligen Herren angenommen haben. Es unterliegt aber keinem Zweifel, dass von mehrern Bongartshöfen adlige Geschlechter ausgegangen sind, die längere oder kürzere Zeit geblüht haben, und deren verschiedene Abstammung durch ihr Wappen sich kenntlich machte. So mag wohl Hermann von dem Bongart, der im J. 1334 mit Bergerhausen belehnt wurde, einem besondern Geschlechte angehören, das sich so schrieb nach seinem Hofe bei Bonn gelegen [1]Bei Rommerskirchen giebt es noch jetzt einen Bongartshof; dem dortigen


  1. Man sehe Beiträge zur Genealogie der adligen Gesch. Heft I. p. 6. sq.



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Geschlechte gehört der bei Lacomblet vorkommende Ritter Werner von dem Bongart an. Gegen Ende des vierzehnten Jahrhunderts finden sich die Ehegatten Johann von dem Bongart Ritter und Elisabeth; ich vermöchte nicht zu sagen, woher dieser Ritter stamme; nur weiss ich, dass er einem Geschlechte angehört, das mit Sybrecht von dem Bongart (Schwiegervater des Werner Herrn zu Gymnich) im Mannstamme ausgestorben. Auch zu Herwinandsrode ist ein Bongartshof, und ein altes Necrologium der dortigen Kirche nennt einen Ritter Peter von dem Bongart als Inhaber desselben. Das Land von dem Berge weiset gleichfalls Herren von dem Bongart auf. Und es dürfte wohl nicht so gar schwer fallen, zu zeigen, dass adlige Geschlechter dieses Namens auch in andern deutschen Gauen ihren Ursprung genommen. Fragt man nun, wo im Jülicher Lande das Geschlecht, dem der erste Herr zur Heyden angehört und aus welchem der Erbkämmerer hervorgegangen, seinen Stammsitz habe: so kann nur der Hof zum Bongart bei Weisweiler dafür angesehen werden. Herr dieses Hofes war der im J. 1289 bei Lacomblet vorkommende Ritter Goedert genannt von dem Bongart. Im Urkundenbuch ist kurz angedeutet, dass derselbe seinen Hof im J. 1301 dem Grafen Gerart von Jülich zu Lehen aufgetragen. Wegen Fahne (Th. II. p. 15.) war es mir wünschenswert, die Urkunde vollständig vor mir zu haben. Mit gewohnter Gefälligkeit hat dann Herr Lacomblet eine Abschrift davon eingesandt, die ich hier folgen lasse:

»Uniuersis presentes litteras inspecturis Godefridus miles de Pomerio salutem et rei cognoscere ueritatem. Ad uniuersorum noticiam cupio peruenire quod ego resigno et supporto in manus illustris uiri Gerardi comitis Juliacensis et suorum heredum curtim meam de Bungarden cum quindecim iurnalibus terre arabilis iacentibus inter Tankenbuch et siluam que dicitur Birkda in territorio de Wiswilre bonis allodialibus. Quam curtim cum predictis iurnalibus quindecim terre ego et mei heredes a predicto comite et suis heredibus in feodum tamquam fideles inperpetuum tenebimur obseruare. In cuius rei testimonium presentes litteras sigilli mei munimine feci




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zunächst wohl solche Diener, die für die Tafel ihrer Herren zu sorgen hatten. So wird auch noch der erste Erbhofmeister des Lands von Jülich dapifer genannt. Dann scheint das Wort diejenigen Beamten zu bezeichnen, welche die Renten zur Bestreitung der fürstlichen Tafel und des fürstlichen Haushalts überhaupt herbeizuschaffen hatten. Der Dapifer des Lands von Limburg mag nun wohl die Functionen eines Rentmeisters, Amtmannes und Statthalters in sich vereinigt, und sein Amt also wohl wenig von dem eines Castellanus differirt haben.

Ritter Goedert hat noch eine gewisse Reihe von Jahren gelebt; in dem Bündnisse, das der Herr zu Monjoye und Valckenburg mit dem Erzbischof zu Cöln im J. 1313 geschlossen, kommt er noch als Zeuge vor. Man kennt zwei Söhne von ihm, die so wie er sich den Ehren-Titel Ritter erworben haben: Arnolt genannt von dem Bongart und Jacob von dem Bongart genannt Schevart von Rode.[1] Jener ist nun der erste ungezweifelte Herr zur Heyden.

Ritter Arnolt genannt von dem Bongart hat im J. 1303 seinem Herrn dem Grafen Gerart von Jülich eidlich versprochen, dass weder ihm noch seinen Vasallen von dem Hause zur Heyden aus irgend ein Schaden geschehen solle, und dasselbe zugleich ihm und seinen Erben als ein offenes Haus aufgetragen. — Der Leser darf hier nicht fragen: Wie ist Herr Arnolt an das Haus zur Heyden gekommen? hat er dasselbe von seinem Vater her, oder hat er es durch Heirath oder Kauf erworben, oder hat er sich dasselbe auf seinem Grund und Boden neu gebaut? Auf diese Fragen könnte ich nicht antworten, da ich keine weitere Nachricht über ihn vorgefunden. Derselbe hat etwa drei Kinder hinterlassen: Goedert Herr zur Heyden Ritter, Bove von der Heyden Ritter, und


  1. Ein dritter Sohn ist vielleicht der Ritter Goedert von dem Bongart genannt Schelart, der gemäss Urkunde v. J. 1330 (bei Lacomblet) die Hälfte seines Hofes zur Baien, den er von Johann von Glymbach gekauft hatte, dem Grafen Godfried von Jülich Herrn zu Bergheim für empfangene 100 Mark zu Lehen aufgetragen.



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während des Krieges seiner Obhut anvertraute. Die Vertheidigungskosten nebst erlittenen Verlusten vergütete ihm der Herzog, indem er ihm 11000 Mark überwies, zu erheben binnen vier Jahren und in acht Terminen aus den Herzoglichen Gefällen zu Wilhelmstein; und damit er der Zahlung desto sicherer sei, so ernannte er ihn zu seinem Amtmanne zu Wilhelmstein und Cornelymünster. Herr Goedert erklärte unter dem 10. October 1358 mit dieser Entschädigung zufrieden zu sein, nur solle ihm sein Verlust an Rossen und andern Pferden nach beendigtem Krieg noch besonders berechnet werden. Unter dem 21. März 1359 stellte er dem Herzog einen neuen Revers aus über die ihm von demselben verliehene Amtmannschaft von Valckenburg mit einem Einkommen von 1000 Goldschilden zur Verteidigung dieser Burg .[1]

Herzog Wilhelm ist im J. 1361 mit Tod abgegangen. Sein Sohn und Nachfolger Herzog Wilhelm II. verpfändete dem Herrn zur Heyden in selbigem Jahr die Dörfer Richterich, Banck, Steinstrass, Eygelshoven und Berensberg mit allen ihren Renten und Gefällen, mit Gerechtigkeit und Gerichtsbarkeit für 3000 alte Goldschilde. Kurz vorher hatte aber der Herzog dem Reynart Herrn von Schoenvorst eine urkundliche Versicherung gegeben, dass dieser auf seinem Gut von Schoenau, so wie auch auf seines Bruders Maschereil und der Frau von Ulpich ihrer Moenen Gütern, so im Kirspel von Richterich und im Felde der andern genannten Dörfer gelegen seien, die Gerichtsbarkeit haben solle .[2]



  1. Man sehe Lacomblet Bd. III. p. 490.
  2. Diese Clausel findet sich in der Herzoglichen Verpfändung der Lande von Monjoye und Cornelymünster bei Lacomblet Bd. III. p. 524. Dieselbe lautet also: »Vortme so solen her Reynart here van Schoenuorst ind sine eruen up irme guide ind heren Maschereils syntz broiders ind der vrauwen van Ulpich guide, dat binnen dem Kirspel van Richtergyn ind in anderen den dorpen ind velde gehoerende zu Richtergin gelegen is, richten ind dincgen mit iren laissen, sunder asverre as id treffen mach an lyf, aslancge ind diewyle as dese vurwarden staen solen ind niet lancger; ind treiffe dat gerichte an lyf, dat solen sy oeuerleueren uns hertzogen ind unsen amptluden, ind danaf sal man asdan richten, also yre laissen dat wysen solen«.



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sein Schloss dem Herzog als ein offenes Haus auf ,[1] und verpflichtete dieser sich dagegen, dasselbe in seinen Schutz zu nehmen. Gleicherweise und an selbigem Tage gab ihm der Herzog eine neue Pfandverschreibung auf die oben genannten Dörfer auf Lebensdauer: worin er sich seine Benden zu Wilhelmstein gehörend, auf beiden Seiten der Wurm gelegen, reservirt; für Reynart Herrn zu Schoenvorst aber wiederum die Gerichtsbarkeit auf den Schoenauer Gütern ausbedingt.

Herr Goedert war mit Agnes von Franckenberg [2] verheirathet. Seine Ehe blieb jedoch kinderlos; und da auch sein Bruder, wie es scheint, keine Leibeserben hatte, so verfügte er im J. 1367 über sein Vermögen zu Gunsten des ältesten Sohnes seiner Schwester, des Ritters Johann von Gronsfeld. Er bekennt nämlich von demselben 10000 Goldgulden empfangen zu haben, und giebt ihm dafür eine Verschreibung auf sein Schloss, Land und Leute, mit dem Bemerken, dass sein Gläubiger sich nach seinem Tod aus seinem Erbe und Gut bezahlt machen solle. Sein Tod erfolgte den 5. December 1373.

Nach Absterben des Herrn Goedert verpfändete Herzog Wilhelm im J. 1374 (des Donnerstags nach St. Lucien Tag) die oben genannten Dörfer dem Ritter Johann von Gronsfeld für die Summe von 1029 Goldgulden, jedoch nicht auf Lebensdauer, sondern auf Wiederlöse, aber ohne Reservation zu Gunsten des Reynart Herrn von Schoenvorst. Zeuge bei dieser Handlung war der Ritter Johann von Harff. Im folgenden Jahr (des Donnerstags nach dem Sonntage in der


  1. Mit ihm siegeln Rembodo von Flodorp Dechant zu Aachen sein Oem, Heinrich yon Huckelhoven Schultheiss zu Eschweiler sein swager und Goedert von dem Bongart Ritter sein Neve.
  2. Weil dieselbe in einem Necrologium »Agnes quondam domina de Vrankenbergh« genannt wird, so ist Ch. Quix (Frankenb. p. 46) der Meinung, dass sie die Wittwe des im J. 1352 noch minderjährigen Arnold von Frankenberg gewesen. Allein da dasselbe Necrologium sie auch »domina Agnes de Frankenbergh« nennt, so wird man sie vorläufig für eine Tochter von Frankenberg halten dürfen.



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bis die Lande von Monjoye und Cornelymünster wieder eingelöst würden. Diese Pfandschaft scheint erst im fünfzehnten Jahrhundert gelöst worden zu sein; aber in dem Pfandbrief, worin Herzog Wilhelm im J. 1374 dem Johann von Gronsfeld die Heydener Dörfer verschreibt, ist, wie schon bemerkt, die Clausel zu Gunsten des Reynart Herrn zu Schoenvorst weggeblieben, und somit Schoenau unter die Gerichtsbarkeit des Herrn zur Heyden gestellt. Ob der Herzog so verfügen konnte, ist eine Frage, deren Beantwortung ich Andern überlasse. Die beiden Herren zu Schoenau sahen sich in ihren Rechten gekränkt, und anstatt mit dem Herzog zu rechten, glaubten sie vielmehr dem Johann von Gronsfeld die Hauptschuld ihrer Beeinträchtigung beimessen zu müssen. Dieser war aber wohl nicht der Mann, der sich lange nach Schiedsfreunden umsah. Hochfahrend, wie er gewesen zu sein scheint, suchte er wohl stets gleich auf der Stelle mit dem Schwert in der Hand sein Recht zu behaupten. Und was war nun natürlicher, als dass seine Nachbaren sich den Herren von dem Bongart anschlossen zur Bekämpfung des gemeinsamen Feindes? — Auf diese oder ähnliche Weise kann sich die Geschichte verhalten haben. Wir wissen davon aber mit Bestimmtheit nur dieses, dass Johann von Gronsfeld im J. 1386 von seinen Gegnern zu Aachen erschlagen worden ist.[1] — »Als ein Sühnopfer für die Seelenruhe des durch ihn erschlagenen Johann von Gronsfeld errichtete und dotirte Goedert von dem Bongart in der Kapelle zu Bocholtz einen Altar zu Ehren des h. Julian« .[2]Das «durch ihn« muss man nicht so buchstäblich nehmen. Herr Goedert war schon ziemlich bei Jahren, und wir dürfen zweifeln, ob er zuletzt noch persönlich an der Fehde Antheil genommen. Dann berichtet


  1. Da diese Fehde so lange angedauert hat, so lässt sich leicht denken, dass dies und jenes Verhältniss sich noch zugesellte, und dass es am Ende eine sehr complicirte Fehde war. So ersehen wir aus einem Sühnebrief des Reynart Herrn zu Schoenvorst und Sichern v. J. 1389, dass auch die Stadt Aachen sich daran betheiligt hatte. Chr. Quix im Schloss Rimburg p. 189.
  2. Chr. Quix: Die Pfarre zum h. Kreuz p. 37.



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Altars gemacht worden. Diese Collation nebst allem, was zum Altar gehörte, übertrug er kurz vor seinem Tod dem Kloster der Prediger zu Aachen .[1]

Ritter Christian von Rynckberg erscheint zwar erst seit 1400 als Herr zur Heyden. Aus dem Lehenbrief, worin Herzog Reynalt ihn im J. 1406 mit dem Schloss zur Heyden belehnt hat, ersieht man indess, dass sein Schwiegervater ihm schon bei seinem Leben alle seine Gerechtigkeiten abgetreten hatte. Der Herzog bemerkt nämlich, dass Ritter Christian ihm zu erkennen gegeben habe,»wie dat wilne her Heinrich here zu Gronsselt syn swegerhere in der tzyt doe he leefde yme oeuergegeuen ind an yn bracht haue alsulche brieue as der selue her Heinrich van wilne heren Johanne van Gronsselt Ritter synen broeder erkregen hedde«. Der Heydener Pfandbrief geht gleichfalls an ihn über, und seine Descendenten besitzen denselben bis zum Jahre 1500: wo die Dörfer dem Hause zur Heyden als ein erbliches Lehen übertragen werden. — Die sonstigen Urkunden, die ich über Ritter Christian in verschiedenen Archiven vorgefunden, sind von keiner besondern Erheblichkeit. Ich erwähne nur zwei. Im J. 1417 verkaufen er und sein Sohn Werner von Rynckberg, mit Einverständniss ihres Schwiegersohnes und Schwagers Arnolt von Hoemen Herrn zu Alsdorf, den Ehegatten Johann von Lieck dem Jungen und Fyen von Dailheym vierzehn Morgen Benden »langs der Worm in der banck van Kirchroide gelegen tuschen Johans beenden van Kuckheym« u. s. w. Ferner verkauft er im J. 1420 einen an die Herren von Cortenbach lehenrührigen Zehenden dem Capitel zu Aachen, welches dann in der Person seines Mit-Canonichs Heinrich von Rynckberg von Goswin von Cortenbach damit belehnt wird. Zuletzt finde ich ihn in einer Urkunde vom Juny 1429. Noch vor seinem Tode übertrug er die Herrlichkeit zur Heyden seinem Sohne, der sich im J. 1425 noch Werner von Rynckberg Sohn zur Heyden, aber am 20. Januar 1429 Werner Herr zur Heyden schreibt. Derselbe wurde bereits 1428


  1. Chr. Quix Gesch. des Karmeliten-Klosters p. 200.


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