Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/078

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[077]
Nächste Seite>>>
[079]
Genealogie Bongart.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



aufzuweisen hatte, so muss man sich sehr wundern, wie die Herren von Milendonck auf die seltsame Idee kamen, Sonnenlehenträger zu werden. Man sollte glauben, Dankbarkeit müsse sie bewogen haben, vielmehr dem Kaiser ihr Haus aufzutragen, um so mehr, da sie als treue Vasallen doch nur von diesem Gestirn, und nicht von jenem, fernere Begünstigungen hoffen konnten. Aber ein Uebelstand war bei der Sache. Ritter Gerart von Schoenau, der mit solchem Privilegium vom Kaiser Albrecht begnadigt worden, beging die Unvorsichtigkeit, dasselbe dem Magistrat zu Aachen einzuhändigen, und reservirte für sich nur eine Copie. Nun haben die Aachener nicht blos dies Original verkommen lassen, sondern überhaupt alles was sich auf Gerart bezieht; daher es nicht befremden darf, wenn im vorigen Jahrhundert Leute, die alles auf das Genaueste nehmen, die Frage aufgeworfen: Ob Ritter Gerart auch wohl das Jahr 1302 erlebt habe?

Da nun der Herr zu Jülich einem solchen Copeylichen Document keinen rechten Glauben schenken wollte, die Herren von Blanche aber nach wie vor jagten, so wurden dieselben eines Tags eingezogen, und mussten, nachdem sie eine Zeit lang zu Düsseldorf gefänglich gesessen, im J. 1764 folgenden Eid schwören:

»Wir geloben und schwören zu Gott, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht zu Pfaltz, als Herzogen zu Gülich, unserem gnädigsten Landesherrn, Höchstdenenselben Durchlauchtigsten Erben und Nachkommenen treu und hold zu seyn, Seiner Chur-fürstl. Durchlaucht Bestes zu werben, Arges zu warnen und nach unserem Vermögen zu kehren, unser Hauss Schoenau und allen darzu gehörigen jetzt- und zukünftigen Ap- und Dependentzien Gülischen Territorii zu seyn anzuerkennen, und uns deme gemäss alleweeg gegen Seine Churfürstl. Durchlaucht und Höchstdero Erben gehorsam und unterthänigst aufzuführen, auch sonsten zu thuen und zu lassen, was getreue Unterthanen ihrem gnädigsten Landesherrn schuldig seynd; und was wir also gesichert und gelobet haben, sollen wir steet-und unverbrüchlich halten, so wahr uns Gott hilfft und sein heiliges Evangelium«.