Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/033
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nicht erhalten. Aber wie ist sie denn zu den in Rede stehenden
Familiengütern gekommen? Güter, welche eine Aussteuer, die sie als
weltliche Tochter zu hoffen gehabt hätte, ziemlich übersteigen. Ich
glaube, die zu Anfang erwähnte Belehnung giebt uns hier Aufschluss.
Wie jenen halben Zehenden, so hat Goedert von dem Bongart seiner
Schwester, wahrscheinlich aus besonderer Affection gegen sie und
aus Rücksicht auf ihre Kinder, auch wohl die andern Güter vermacht,
aber dies alles nicht eigenthümlich und erblich, sondern nur zur
lebenslänglichen Nutzniessung; das Eigenthumsrecht übertrug er auf
seinen gleichnamigen Neffen Goedert von dem Bongart. Im J. 1449
stellte Goedert von Celles eine Bescheinigung aus, worin er
bekennt, dass zwölf Malter Roggen Erbpacht, welche seine Mutter
jährlichs zu Mertzen (Mertz) zu erheben habe, nach Tod derselben an
seinen eben genannten Vetter fallen sollen. Mag nun dieser Roggen
eine Rente sein, die der Catharina als Nonne überwiesen worden war,
oder mag sie denselben gleichfalls von ihrem Bruder gehabt haben:
jedenfalls ist dies Attestatum eine Bestätigung meiner Ansicht.
[bearbeiten] E.
Statz von dem Bongart Erbkämmerer des Lands von Jülich. Seine Gattin war Heylke Durtzant Tochter des Hermann Durtzant Scheffen zu Aachen, und der Heylke von Hoekirchen. Statz von dem Bongart übernahm die Schulden ihres ersten Gatten Johann von Eynenberg, und erhielt daher von dessen Schwiegersohn Daem von dem Bongart im J. 1406 eine Verschreibung auf die Hälfte des Schlosses Eynenberg: welche Pfandschaft ihm 1423 von Sanders von Kettenis erneuert ward. Mit Heylke hatte er zwei Söhne. — Im J. 1424 schritt er zur zweiten Ehe mit der Wittwe des Ritters Johann Schillinck von Vilich des Jungen, nämlich mit Nella Erbtochter des Wilhelm von Bergerhausen und der Rycka von Nuwenkirchen. Nella bringt in dem Ehevertrag all ihr Gut zu Bergerhausen und Blatzheim, ihren Hof zum Bongart
