Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/032
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steht. Agnes ist ohne Zweifel die Tochter der Catharina, und ist
mit Gütern ausgesteuert worden, an denen ihre Mutter, wie es
scheint, kein Eigenthumsrecht hatte. Dass aber Catharina ausser
ihrem Sohne Goedert von Celles auch noch andere Kinder hatte,
ergiebt sich aus zwei Zeugnissen, die gleich nach ihrem Tod
ausgestellt wurden. Unter dem 21. July 1460 bescheinigt nämlich die
Abtissin des Stifts an der Sambre, dass diese Collegiat-Kirche ein
weltliches Stift sei; dass es schon seit einigen Jahrhunderten den
Damen gestattet sei, dasselbe nach Belieben zu verlassen und sich
zu verehelichen; dass Catharina von dem Bongart mit Johann von
Celles gesetzmässig getraut worden, und dass aus dieser Ehe Goedert
und einige andere Kinder entsprossen seien. Auf Grund dieses
Zeugnisses bescheiniget dann am 26. July die Ritterschaft von
Namur, dass Goedert von Celles nach den Landes-Gesetzen der
rechtmässige Erbe der Catharina von dem Bongart sei, und bemerkt
dann ferner: »ut vaga relatione didicimus, nonnulli
indebite se opponentes, eundem Godefridum in bonorum suorum
assecutione pacifica molestare nisi sunt et comminantur, allegantes
licet nulliter et absque causa legitima ipsum Godefridum dictae
quondam dominae Katharinae legitimum non fuisse seu fore filium aut
heredem proximiorem, ac matrimonium inter dominum Johannem de
Celles et dominam Katharinam de Bongart non fuisse legitimum, rite
per ecclesiam contractum«. Könnten wir Herrn Goedert von dem
Bongart noch selbst vernehmen, ich glaube, er würde nicht ganz auf
dieselbe Weise allegiren, sondern er würde überhaupt in Abrede
stellen, dass seine Tante Erbgüter hinterlassen habe. Es hat allen
Anschein, dass Catharina das Stift betreten, nicht als eine
eigentliche Stiftsdame, sondern als geistliche Tochter; als Nonne
sollte sie dort ihre Lebenstage beschliessen. Sie heirathete aber.
Ihr Ehebund wurde von der Kirche geweihet, aber ohne Einwilligung
der Ihrigen geschlossen. Eine Aussteuer hat sie sicherlich
