Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08/VI

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08
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Das Gemeindelexikon gibt außerdem für jede Katastralgemeinde auf ganze Hektare abgerundet deren Gesamtareal nach dem Stande von Ende Dezember 1900 und weiterhin nach dem Stande von Ende 1896, als dem Jahre der letzten Grundsteuerkatasterrevision, das Flächenmaß der wichtigsten steuerpflichtigen Kulturgattungen teils in ganzen Zahlen, teils - namentlich bei den nur spärlich vertretenen Gattungen, wie Gärten und Weingärten - mit zwei Dezimalzahlen, also in Aren, an.

Die restlichen Spalten der rechten Seite enthalten teils für die politische, teils für die Katastralgemeinde die Anzahl der Großgrundbesitzungen (das heißt ein Grundbesitz, für den in der Katastralgemeinde eine Grundsteuerleistung von wenigstens 200 K vorgeschrieben ist), der Fabriken und der wichtigsten häuslichen Nutztiere, wobei noch zu bemerken ist, daß bei Gemeinden mir einer Garnison die etwa vorhandenen militärischen Pferde besonders hervorgehoben werden.

In diesem Hauptteil des Werkes sind die Namen der Bezirke, Gemeinden und Ortschaften je nach der Umgangssprache der Bevölkerung meist einsprachig, teils in der deutschen, teils in der italienischen Bezeichnung eingetragen. Nur für einige Bezirke und Gemeinden Deutschtirols im Etsch- und unteren Eisacktale, sowie für die überwiegend deutschen Gemeinden Wälschtirols ist der deutschen Bezeichnung die italienische, soweit letztere amtlich beglaubigt ist, hinzugefügt; desgleichen folgt im ladinischen Sprachgebiet nach der amtlichen deutschen Namensform die volkstümliche romanische Bezeichnung, beziehungsweise Schreibweise. Umgekehrt erscheint dem Namen italienischer Bezirke und Gemeinden die veraltete oder nur mehr im Volksmunde gebräuchlichen deutschen Bezeichnung in eckiger Klammer [....] nachgestellt.

In dem „Appendix“ werden die Wechselbeziehungen zwischen den Ortsgemeinden einerseits, den Schul- und Matrikensprengeln und den Sanitätsdistrikten, beziehungsweise den Sanitätsgemeinden andererseits dargestellt.

Die vorliegenden Daten beziehen sich fast ausschließlich auf den Stand am Schlusse des Jahres 1900, da in erster Linie die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900 darzustellen waren. Abgesehen von der bereits oben erwähnten Abweichung von diesem Grundsatze hinsichtlich der Darstellung der Kulturgattungen bei den Katastralgemeinden wurde aber im Gegensatze hiezu beim Nachweis der Institutionen, namentlich rücksichtlich der Verkehrsanstalten - so findet man z. B. bereits die Stationen und Haltestellen der erst im Herbst laufenden Jahres eröffneten Rittnerbahn samt Seehöhe derselben verzeichnet - und der Volksschulen soweit als möglich der neueste Stand berücksichtigt.

Die seit Ende 1900 in der administrativen und gerichtlichen Einteilung des Landes, dann in der Nomenklatur der Bezirke, Gemeinden und Ortschaften, endlich im topographischen Charakter der Ortschaften eingetretenen Änderungen wurden in einem Nachtrage nach dem alphabetischen Register zur Darstellung gebracht, so daß das Gemeindelexikon auch in dieser Hinsicht über den neuesten Stand der Verhältnisse informiert.

Sämtliche Angaben des Lexikons sind authentischen amtlichen Quellen entnommen und können um so mehr als durchaus verläßlich angesehen werden, als das Material vor der Drucklegung von sachkundiger Seite, durch den Topographen der k. k. Statistischen Zentralkommission Professor Franz Rausch, sorgfältigst überprüft und verarbeitet wurde.

In der Absicht, den Umfang des Lexikons möglichst zu reduzieren, wurde vielfach an Stelle der Worte konventionelle Zeichen gesetzt; die meisten derselben sind dem Zeichenschatze der Generalstabskarte entlehnt, die übrigen entsprechen den in analogen Sammelwerken üblichen Zeichen. Eine vollständige Übersicht und Erklärung dieser Zeichen wird auf Seite X geboten.

Auch bei der Anlage der inneren Einrichtung des Lexikons ist die größte Rücksicht auf Handlichkeit, leicht Orientierung und Raumersparnis genommen worden. Von diesen Gesichtspunkten ausgehend wurde jede linke Seite der Darstellung der Orts- (politischen) Gemeinden und Ortschaften, jede rechte Seite im oberen Teile der Darstellung der Katastralgemeinden, im unteren Teile der Darstellung der Ortsbestandteile gewidmet. Von diesem Grundsatze fand nur hinsichtlich der Angaben über den Viehstand eine Ausnahme statt, welche nur für die Ortsgemeinden zu liefern waren und auf der rechten Blattseite allein Raum fanden. Der Zusammenhang zwischen den drei Darstellungsgruppen ist durch die Vorsetzung von Zahlen bei den Namen der Ortsgemeinden, Ortschaften, Katastralgemeinden, Ortsbestandteilen und bei den Nachweisungen über Institutionen in völlig sicherer Weise gewahrt.

In der ersten Spalte der linken Seite des Werkes stehen vor jedem Gemeindenamen fettgedruckte, innerhalb des Gerichtsbezirkes fortlaufende, vor jedem Ortschaftsnamen mit gewöhnlichen Lettern gesetzte, innerhalb der Gemeinde fortlaufende Zahlen. Auf diese Zahlen beziehen sich die auf der rechten Seite in der Spalte „korrespondierende Nummer“ vor den Namen der Katastralgemeinden und die nach diesen Namen in Klammern gesetzten Zahlen, und zwar erstere auf die Nummer der Ortsgemeinde, die sich aus den nachbenannten Katastralgemeinden zusammensetzt, letztere auf die Nummern der Ortschaften aus denen sich die Katastralgemeinde selbst bildet.

Die Darstellung des Verhältnisses zwischen den Katastralgemeinden einerseits und den Ortsgemeinden und Ortschaften andererseits möge durch nachstehende Beispiele erläutert werden.

a) In der Regel deckt sich die Katastralgemeinde mit der korrespondierenden Ortsgemeinde, gleichviel ob letztere bloß aus 1 Ortschaft besteht, in welchem Falle dem Namen der Katastralgemeinde keine Beziehungsnummer beigesetzt ist: so weist zum Beispiel auf Seite 29 sub 2 das Fehlen einer Bezugsnummer nach dem Namen der Katastralgemeinde Gossensaß darauf hin, daß die auf der linken Seite 28 unter der korrespondierenden Nummer 2 verzeichnete Ortsgemeinde Gossensaß nur aus der einen gleichnamigen mit der Katastralgemeinde identischen Ortschaft besteht; oder
b) sich aus mehreren Ortschaften zusammensetzt, wie zum Beispiel Seite 7 sub 1 zeigt, wo die Eintragung Ampezzo [Hayden] (1-35) besagen will, daß die Katastralgemeinde Ampezzo, deutsch mit einer nunmehr veralteten Bezeichnung auch Hayden genannt, sämtliche 35 Ortschaften der auf Seite 6 sub 1 angeführten Ortsgemeinde Ampezzo [Hayden] umfaßt.

Seltener kommt es in Tirol vor, daß mehrere Katastralgemeinden zusammen eine Ortsgemeinde bilden, was schon daraus ersichtlich ist, daß, wie die Landesübersicht auf Seite 158 und 159 ausweist, den 895 Ortsgemeinden bloß 972 Katastralgemeinden gegenüberstehen. So liest man zum Beispiel auf Seite 77 sub 4: Brixlegg (1), Zimmermoos (2,3), das heißt die Katastralgemeinde Brixlegg umfaßt die Ortschaft Brixlegg 1, die Katastralgemeinde Zimmermoos die Ortschaften Mehrn 2 und Zimmermoos 3 der