Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08/V

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Gemeindelexikon der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder/08
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Vorwort

An Stelle der auf Grund der Volkszählungen von 1880 und 1890 zusammengestellten Spezialortsrepertorien gibt die k. k. Statistische Zentralkommission diesmal unter Verwertung der Ergebnisse der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 für die 14 Verwaltungsgebiete der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder je ein Gemeindelexikon heraus.

Die Änderung des Titels war bedingt und gerechtfertigt durch die wesentliche Änderung des Inhalts. Von den in den Spezialortsrepertorien gebotenen topographischen und statistischen Angaben wird im Gemeindelexikon nicht nur kein Detail preisgegeben - weggelassen wurde bloß als jedweden Interesses entbehrend die Namhaftmachung der Einzelhäuser bei Ortschaften, die ausschließlich oder überwiegend as zerstreuten Häusern bestehen und die Aufteilung der Bewohner nach dem Geschlechte bei den Ortsbestandteilen - sondern es wurde unter Beibehaltung der inneren Anordnung und Darstellungsform der stoffliche Inhalt durch Hinzufügung neuer Kategorien in vierfacher Hinsicht nahezu um das Dreifache vermehrt.

Diese Bereicherung betrifft mehrere Partien, zunächst die Rubrik "Ausstattung mit Institutionen". Während in den Spezialortsrepertorien bloß die Bistümer und Seelsorgestationen, die Schulen und Lehranstalten jeder Kategorie, endlich die dem Verkehr dienenden Einrichtungen, wie Post- und Telegraphenämter, öffentliche Telephonsprechstellen, Eisenbahnstationen und -haltestellen nebst Dampfschiffstationen verzeichnet wurden, führt das Gemeindelexikon auch die Dekanate, geistlichen Orden, Kongregationen und Institute, Filialkirchen, speziell Wallfahrtskirchen und Wallfahrtskapellen, die evangelischen Filialgemeinden, Kindergärten, Poststallämter, Postablagen und Postauswechselungensstellen, die Haupt- und Bezirksschießstände der Landesschützen, sowie die Anzahl der Klassen (inklusive der Parallelklassen) bei den Volks- und Bürgerschulen an und hebt endlich die ärarischen Post- und Telegraphenämter besonders hervor.

Neu aufgenommen wurde eine lange Reihe von Institutionen, als da sind: Die landesfürstlichen Ämter mit den zugehörigen Sonderanstalten in der Reihenfolge des Staatsvoranschlages, die Volksvertretung für das Land sowie die autonomen Ämter, die öffentlichen Körperschaften, ferner auf dem Gebiete des Bildungswesens die Museen, Kunstsammlungen, Bibliotheken und Theater, im Anschlusse an die Gerichte die Anzahl der Notare und Advokaten, die Krankenhäuser und Spitäler nebst dem Sanitätspersonale jeder Kategorie, Wohltätigkeitsanstalten und Wohlfahrtseinrichtungen wie die Feuerwehren, die finanziellen Institute, die landwirtschaftlichen Bezirksgenossenschaften, die Rettungsstellen für verunglückte Touristen, die Qualifizierung einer Ortschaft als Kurort oder Wallfahrtsort, die Schlösser, Ruinen und historisch denkwürdigen Objekte. Endlich gibt das Gemeindelexikon die Seehöhe über der Adria an bei allen Städten, Märkten, Kurorten und Pfarrkirchen, und zwar nach der Spezialkarte: steht die Seehöhe daselbst nicht verzeichnet, so wird dieselbe aus den Schichtenlinien der Karte und aus der Terraingestaltung abgeschätzt und durch eine auf 0 oder auf 5 abgerundete Zahl, die durch ein vorgesetztes ca. (= circa) eben nur als Schätzung charakterisiert ist, zum Ausdruck gebracht. Bei den Filialkirchen, Schlössern und Ruinen erscheint die Seehöhe nur dann ein- getragen, wenn eine solche in der Spezialkarte verzeichnet ist. Über die Höhenlage der Eisenbahnstationen und Eisenbahnhaltestellen, welche ausnahmslos in jedem Falle angegeben ist, haben die Eisenbahndirektionen selbst Daten zur Verfügung gestellt. Die Seehöhe der Touristenhäuser, Alpengasthöfe und Aussichtswarten ist zumeist dann speziellen Touristenhandbüchern oder Touristenkarten entnommen.

Nicht berücksichtigt wurden solche Institutionen, deren Vorhandensein als selbstverständlich gelten kann, wie zum Beispiel die Gemeindeämter, das Militärstationskommando am Standorte einer Garnison, das Domkapitel am Sitze eines Bistums, die Bibliothek an Hochschulen und höheren Lehranstalten, das Bezirksgendarmeriekommando am Sitze einer Bezirkshauptmannschaft, die Staatsanwaltschaft und das Gefangenhaus am Sitze eines Landes- oder Kreisgerichtes, der Ortsschulrat am Standorte einer Volksschule, der Telegraph einer Bahnstation u. s. w. Durch diese Auslassungen wird somit das Ziel der vorliegenden Publikation, ein vollständiges Bild der Ausstattung unserer Gemeinden mit Ämtern und öffentlichen Institutionen aller Art zu liefern, keineswegs beeinträchtigt.

Eine weitere wesentliche Neuerung und Bereicherung des Gemeindelexikons besteht darin - und es mußte zu diesem Behufe für jede linke Blattseite des Werkes eine korrespondierende rechte Seite eröffnet werden -, daß die Katastral- oder Steuergemeinden eines jeden Steuerbezirks, der sich durchwegs mit dem gleichnamigen Gerichtsbezirke dem Umfange nach deckt, verzeichnet werden, und zwar in einer solchen Weise, daß dadurch das Verhältnis der Steuergemeinden zu den korrespondierenden Ortsgemeinden, beziehungsweise zu deren Ortschaften auf der linken Seite des Werkes klar ersichtlich wird. Die zu diesem Zwecke getroffene Einrichtung der Darstellung ermöglicht es, für jede Katastralgemeinde auch die Anzahl der Häuser und Bewohner aufzufinden.