Füchtorf/Geschichte
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[bearbeiten] Geschichte Füchtorfs
Dr. Bernhard Riese (1915-2003)
Das Aufspüren der ältesten Urkunden eines Dorfes kann für den
Heimatforscher genau so interessant sein, wie das Schürfen nach
Gold im Flußbett, die Suche nach Versteinerungen in einer Kiesgrube
oder das Versteckspiel Jugendlicher auf einem Schul oder
Bauernhof. Schon vor dreißig Jahren hatte ich Jagd auf die ältesten
Nachrichten über Füchtorf, seine Bauernschaften und Bewohner
gemacht. Besonders ergiebig war das Stöbern in den Archiven damals
nicht. Als mir der Heimatverein Füchtorf zu Beginn des Jahres
mitteilte, daß man eine 850 Jahrfeier veranstalten wolle, machte
ich mich erneut auf den Weg, um den ältesten Urkunden über unser
Heimatdorf auf die Spur zu kommen. Diesmal war die Suche
erfolgreicher, da inzwischen die Archive besser geordnet und
ausgestattet, die Urkundenbücher durch Ablichten leichter zugängig
und manche wertvolle Veröffentlichungen erfolgt sind. Dazu hatte
ich diesmal in Herbert Scholz, dem bischöflichen Architekten aus
Sassenberg, einen wichtigen Bundesgenossen, dem ich an dieser
Stelle für seine Mitarbeit meinen Dank aussprechen möchte. Trotzdem
erforderte schon das Aufsuchen der ältesten Urkunde aus dem Jahre
1134 Ausdauer und Hartnäckigkeit. Erst im vierten angeschriebenen
Archiv wurde ich fündig. Da das Studium alter Urkunden für viele
eine recht trockene Wissenschaft ist, werde ich versuchen, durch
persönliche Kommentare die nüchterne Abhandlung etwas
aufzulockern.
Über das wahre Alter einer Ansiedlung können Urkunden nur bedingten
Aufschluß geben. Füchtorf war eine altsächsische Bauernsiedlung,
deren Ursprünge bis in die germanischheidnische Zeit
zurückreichen. Der große Füchtorfer Esch auf dem übersandeten
Geschieberücken zwischen Füchtorf, Subbern und Twillingen mit einer
schwarzen humösen Ackerschicht von 1,10 m Mächtigkeit spricht für
das hohe Alter der drei Ursiedlungen um diesen Esch. Die älteste
Bauerschaft dürfte Subbern sein mit den vollerbigen Höfen Ossenkamp
(jetzt Meier), Bernigmann (jetzt Dütting), Erdmann, Grause
(untergegangen), Wessel und Krimphoff (jetzt Teepe). In Twillingen
entstanden die Vollerben Schulze Twillmann (1871 abgebrannt und
verkauft), Pryst (Pries), Heseker und Hüwe. Als kulturell
religiöses Zentrum der frühen Bewohner Füchtorfs entwickelte sich
die Ursiedlung am Dorf mit den Höfen Mitber (jetzt Ostholt), Bode
(jetzt Schulze Wienker), Lohmann (untergegangen) und Nyenborg
(untergegangen). Ein Dorf im eigentlichen Sinne gab es noch nicht.
Nur auf dem Thie kam man aus allen Himmelsrichtungen zu
Versammlungen (Thing) zusammen. Nachdem die Franken im achten
Jahrhundert unsere Heimat erobert hatten, errichteten sie in
lockerer Nachbarschaft einen Ober oder Kontrollhof, wie es auch in
anderen wichtigen Dörfern geschah. Der Oberhof erhielt den Namen
„Vuchthorpe" und wurde mit Dienstmannen (milites) besetzt.
Vor der ersten urkundlichen Erwähnung hatten die bäuerlichen
Ursiedlungen rund um den Füchtorfer Esch bereits eine mehrere
Jahrhunderte alte Vergangenheit. Der Oberhof Vuchthorpe beweist
sinngemäß dieses hohe Alter, da er ja bedeutungvolle Ansiedlungen
zur Voraussetzung hatte.
Fromme, unfromme, ketzerische und reformatorische Zeiten wechseln
im Leben der Völker und Religionen. Die frühmittelalterliche
Frömmigkeit suchte eine Flucht aus der Welt, wie man sie auch heute
wieder beobachten kann. Damals indessen galt als erstrebenswertes
Ziel das Leben in Klöstern, Stiften und einsamen Klausen. In
unserer Heimat kam es zur Gründung vieler Klöster: 815 Liesborn,
822 Korvey, 839 Vreden, 851 Freckenhorst, 952 Geseke, 1080 Iburg,
1185 Marienfeld, 1247 Rengering und 1256 Vinnenberg.
Entstanden sind diese Niederlassungen durch Geld und
Gütergeschenke der Edlen und Vornehmen des Landes. Auch
Fürstbischöfe, der Kaiser und der Papst in Rom unterstützten diese
Gründungen.
Die ältesten schriftlichen Nachrichten über Westfalen liefert uns
das Freckenhorster Heberegister. Es ist ein Einkünfteverzeichnis
des um 851 gegründeten Klosters Freckenhorst. Diese älteste
Handschrift Westfalens ist zwischen 1059 und 1100 entstanden. Sie
wird im Staatsarchiv Münster unter der Bezeichnung Msc. VII 1316
aufbewahrt. Die mit großen und breiten Buchstaben sehr engzeilig in
altniederdeutscher Sprache beschriebenen Seiten sind schwer zu
lesen und zu entziffern. Mehrere Sprachwissenschaftler und
Historiker haben sich mit ihr befaßt. (Friedländer, Wardstein)
Möglicherweise bezieht sich der Inhalt dieser Handschrift auf ein
früheres Register. Die vielen germanischen Worte deuten auf das
neunte oder zehnte Jahrhundert.
Für Füchtorf hat diese Handschrift eine große Bedeutung, weil sie
beweist, daß die Vergangenheit unseres Dorfes und seiner Bewohner
in die germanischheidnische Zeit zurückreicht. Sie hat uns die
germanischen Namen der Altvorderen überliefert. Sie läßt auch
vermuten, daß es mit der Christianisierung und dem Taufen nicht gar
so schnell vonstatten gegangen ist. In dem Heberegister I heißt
es:
van Fiehtharpa Aceclin thein muddi rokken, ende thein muddi gerstinos maltas.
Von Füchtorf hatte Aceclin zehn Mudden (1 Mudde = 4 Scheffel) Roggen und zehn Mudden Gerste abzuliefern.
An anderer Stelle:
van Fietharpa Thiezeko thein muddi rokken, Raziko an thein selvon tharpa, Gatmar vom themo selvon tharpa, athetcin muddi rokken.
Von Füchtorf hatte Thiezeko zehn Mudden Roggen abzuliefern, ebenso Raziko aus demselben Dorf, Gatmar, auch aus demselben Dorf, gleichfalls zehn Mudden Roggen. In dieser Urkunde begegnen uns die ältesten Füchtorfer (Vor) Namen: Aceclin, Thiezeko, Raziko und Gatmar.
Ein jeder von ihnen hatte dem Kloster Roggen und Gerste, bzw. nur
Roggen zu liefern. Zehn Mudden Korn, bei einer Wirtschaftsfläche
von 30 Morgen auf dem Sandboden, und ohne entsprechenden Dünger,
das war schon eine ganze Menge. Betrachtet man das
Einkünfteverzeichnis insgesamt, so wundert man sich über die
zahlreichen Schenkungen und Stiftungen, die dem Kloster übereignet
waren, andererseits über den unglaublichen Reichtum dieser doch in
erster Linie religiösen Zwecken gewidmeten Niederlassungen.
In dem Heberegister 11, dem sogenannten Goldenen Buch befindet sich
außer einem Evangeliar aus dem zwölften Jahrhundert eine
Registrierung sämtlicher Besitzungen und Einkünfte des Stifts.
Dieses Verzeichnis stammt aus dem 14. Jahrhundert. Darin finden wir
die vier Füchtorfer Bauern wieder, diesmal aber nicht mit
heidnischen, sondern christlichen, in der Taufe verliehenen
Vornamen von Heiligen. Auch die Hofesnamen sind angefügt:
Lambert to Ostebur 1 molt Roggen, 1 swyn (=Schwein) (lütke) to Ostebur 1 molt Roggen, 1 swyn de Heseker 1 swyn de junge Twylinger 8 scep. Roggen, 1 swyn.
An anderer Stelle sind genannt:
item Tuilingen 10 silipinis porcum item Albrath Ostebur 30 sil.
Ebenso mußte der Tuilinger 10 Pfund Hülsenfrüchte zum Füttern einer Sau abliefern, und Albrath Ostebur 30 Pfund Hülsenfrüchte.
Unter den abgabepflichtigen Lieferanten für die Küche (koke) finden wir:
... Tuilingen tantum vlas ende linnen.
Ebenso mußte der Tuilinger Flachs und Linnen liefern. Die Menge ist nicht angegeben.
Mit Lambert to Ostebur dürfte Große Ausber, mit Albrath (Albert) to Ostebur Kleine Ausber (jetzt W. Freese) gemeint sein. Der Name Heseker hat sich im Verlauf der Jahrhunderte nicht geändert. Der Name Twylinger, Tuilinger (später Schulze Twillmann) kommt von „twielen" = sich verzweigen. Er war der letzte Hof am Twillinger Esch. Von dort verzweigten sich die Wege nach Süden und Westen. Schulze Twillmann brannte 1870 ab, der Hof wurde verkauft. Die Nachkommen leben in Vohren.
Setzen wir voraus, daß auch bei den vier Füchtorfer Höfen die
Reihenfolge im Abgabenverzeichnis beibehalten ist, so können wir
mit einer gewissen Berechtigung in folgenden Namen die ältesten,
urkundlich erwähnten Füchtorfer Bewohner vermuten:
- Aceclin Ostebur,
- Thiezeko Lütke Ostebur,
- Raziko Heseker
- und Gatmar Twylinger.
Die Erwähnungen der mit germanischen Namen bezeichneten ältesten
Füchtorfer Bauern im Freckenhorster Heberegister lassen den Schluß
zu, daß auch die anderen, eingangs beschriebenen Vollerben, bereits
in germanischer Zeit hier ansässig waren. Da indessen eine genaue
Jahreszahl aus dem Freckenhorster Einkünfteverzeichnis nicht zu
ermitteln ist, müssen wir für eine Jubiläumsfeier auf andere
Urkunden zurückgreifen. Da die nächsten Nennungen Füchtorfs nicht
lange auf sich warten ließen, ist der zeitliche Unterschied nicht
groß.
Im Jahre 1133 stiftete Edelherr Rudolf von Steinfurt seine
Besitzungen für ein Präemonstratenser Kloster in Clarholz mit einer
Filiale für Nonnen in Lette. Über diese Klostergründung
unterrichten uns vier Urkunden aus dem Jahre 1133, 1134 und 1146.
Das Aufspüren dieser Urkunden, ihre Beurteilung und Bezugnahme auf
Füchtorf verlief für mich nicht ohne Erwartung und Spannung.
Vorrübergehend sahen wir sogar unsere 850 Jahrfeier in Gefahr.
Betrachten wir zunächst die Urkunde aus dem Jahre 1133:
Der Edelherr Rudolf von Steinfurt vermacht in ihr seine Güter an der Zuidersee und in Westfalen zum Nachlaß seiner Sünden und zum Heil seiner Seele für den Dienst Gottes, der heiligen Gottesgebärerin Maria, des heiligen Vitus und aller Heiligen in Lette bei Clarholz. Die Originalurkunde befindet sich im Riyksarchiv in Gelderland, Arnheim. Die einzelnen Besitzungen sind nicht aufgeführt. Der Name Füchtorf kommt in ihr nicht vor. Damit hatten wir auch nicht gerechnet.
Im Anschluß an diese Stiftung stellte vermutlich im Januar 1134
Kaiser Lothar 111 von Supplinburg die eigentliche Gründungsurkunde
für den neuen Praemonstratenserkonvent in Lette aus. In dieser
Urkunde hatten wir den Namen „Vuchthorpe" erwartet, wurden aber
enttäuscht, obwohl der Minoritenpater Venantius aus Münster, mit
bürgerlichen Namen Kindlinger, in seiner Übersetzung im Jahre 1793
den Namen „Vuchthorpe" erwähnt hatte. Nach mehrfachen Schreiben
entdeckten wir die Urkunde als Leihgabe des katholischen Pfarramtes
der supprimierten hochadeligen Praemonstratenser Propstei Clarholz
im erzbischöflichen Archiv zu Paderborn. In der übersandten
Fotokopie konnten wir das Wort „Vuchthorpe" nicht finden. Auch die
Archivare des Erzbistumsarchivs bestätigten diese Tatsache nach
eingehendem Studium der Originalurkunde. Wohl aber wird der
Ortsname Elsve erwähnt. Ob hiermit die Bauerschaft Elve
gemeint ist, kann sein. Ob Kindlinger in seiner Übersetzung Elsve
mit Füchtorf gleichgesetzt hat, und zum besseren Verständnis den
übergeordeneten Namen Vuchthorpe genommen hat, ist möglich,
aber nicht wahrscheinlich. Elsve, Elwe, Elewen bedeutet
Überbleibsel oder Anhängsel. In unserem Fall würde dies bedeuten,
daß Elve keine originale Bauerschaft, sondern ein Anhängsel von
Füchtorfwar, was ja durchaus den gegebenen Verhältnissen entsprach.
Sollte in der Tat mit Elsve unsere Bauerschaft Elve gemeint sein,
so hätte sie mehr Grund, das 850jährige Jubiläum zu feiern; denn
diese Urkunde ist etwa 1/2 Jahr älter, als die nachfolgende, in der
der Bischof von Münster die Schenkungen des Edelherrn von Steinfurt
bestätigt und von sich aus noch Gelder und einen kleinen Wald
hinzufügt.
In dieser in lateinischer Sprache abgefaßten Urkunde aus dem Sommer
des Jahres 1134, die gleichfalls im Erzbistumsarchiv zu Paderborn
liegt, wird Füchtorf gleich zweimal genannt. Beide Male ist die
Schreibweise die gleiche und zwar Viehtthorpe. Die erste
Silbe Vieht oder (Fieht) stammt aus der
mittelhochdeutschen Sprache des frühen Mittelalters, kommt von
„fiuhte" und bedeutet „feucht". Demnach hieße Viehtthorpe
(=feuchtes Dorf), was es ja auch mit seinen umgebenen Mooren
wirklich war. Die Silbe „thorpe" kommt von „innen Tropp" und
bedeutet „Dorf". Die Dörfer mit den Endungen thorpe oder
tharpa sind durchweg germanischer Herkunft, was ja unsere
Aussagen über das hohe Alter Füchtorfs bestätigt. Die
Bischofsurkunde von 1134, die Sie hier auch im Original abgebildet
sehen, lautet in der Übersetzung:
IM NAMEN DER HEILIGEN UND UNGETEILTEN DREIFALTIGKEIT.
Allen Christgläubigen, den gegenwärtig lebenden und den
zukünftigen, sei bekannt:
Ein Adliger unseres Landes, Rudolf von Steinfurt, hat zu seinem und seiner Eltern ewigen Gedächtnis das, was er durch Gottes Gnaden und kraft Erbrechts zu eigen hatte, in kirchlichen Besitz übergeben, nämlich in Clarholz eine Kapelle, zwei Höfe, vier Hufen und in Lette eine Kapelle, einen Hof, drei Hufen; in Mackenberg zwei Hufen, in Günneweg eine Hufe, in Vintrup zwei Hufen, in Ruploh eine Hufe, in Beelen eine Hufe, in Füchtorf eine Hufe, in Hesseler eine Hufe, und an dem Küstenort, der Vollenhove heißt, 27 Anteile, die man „warscaph" nennt, damit an demjenigen von diesen Orten, wo es am geeignetsten erscheint, der kanonische Orden nach der Regel des heiligen Augustinus mit Gottes Hilfe eingerichtet werden.
In herzlicher Achtung für dessen (Rudolfs) Glaube und Frömmigkeit
habe ich, Werner, Bischof der heiligen Kirche zu Münster; einen
Zehnten, den er bekanntlich von unserer Kirche zu Lehen hatte, mit
seiner Billigung und allgemeinen Zustimmung des Klerus und der
Ministerialen derselben (Stiftung) verliehen. Dieser Zehnte
befindet sich aber zum größten Teil in der Pfarrei Beckum, an dem
Ort namens Dünninghausen 12 Schilling, in Hesseler drei Schilling,
in Havichhorst drei Schilling, in Lembeck ein Schilling, in
Haskobrügge ein Schilling, in Lette vier Schilling, in Füchtorf
zwei Schilling.
Zur größeren Sicherheit und Förderung seines Vorhabens hat es dem
zuvor genannten adligen Mann auch gefallen, das, was er zum Dienste
Gottes bestimmt hatte, dem Schutz des seligen Paulos anzuvertrauen.
Daher ist er zur festgestetzten Zeit zu unserer Hauptkirche
gekommen und hat in unserer, des Klerus und vieler Adliger und
Ministerialen Gegenwart alles, was wir oben aufgezählt haben,
freiwillig Gott und dem seligen Paulos übertragen.
Und da es recht ist, daß wir Orte, die zu unserer Kirche gehören,
fördern, habe ich dafür Sorge getragen, etwas vom Unsrigen dem oben
Erwähnten hinzuzufügen, nämlich 12 Groschen in Clarholz, zwei
Schilling des Zehnten in Hüttinghausen und einen kleinen Wald bei
Hombrink aus dem Lehen des Grafen Egbert auf dessen Bitte und mit
dessen Zustimmung.
Des weiteren legen wir fest, daß die Brüder, die dort Gott dienen,
die freie Wahl bezüglich ihres Propstes haben sollen, der Bischof
ihn aber in sein Amt einführen soll. Wenn sich aber, was Gott
verhüten möge, Parteien bei der Wahl bilden sollten, dann möge der
Bischof der besseren Partei beipflichten.
Kein anderer soll dort Vogt sein als der, den die Brüder selbst gewählt haben. Sollte er unnütz oder unerträglich sein und es trotz Ermahnung verschmähen, sich zu bessern, sollen sie das freie Recht haben, einen anderen zu wählen. Sollte aber jemand so wenig an sein Heil denken, daß er sich anmaßt, diese (Stiftung) zu verletzen oder auch nur im geringsten anzutasten, dann soll er dem ständigen Bann unterliegen, bis er davon Abstand nimmt.
Und damit diese unsere Verleihung jetzt und in Zukunft
unerschütterlich gültig bleibt, habe ich sie auf die vorliegende
Urkunde schreiben und durch Aufdrücken unseres Siegels
unterzeichnen lassen.
Als zuverlässige Zeugen sind unterschrieben:
- Heinrich, Propst der Domkirche;
- Guntram, Dekan derselbigen Kirche;
- Engelbert, Propst; Balduin, Abt von Liesborn;
- Gottschalk, Kanoniker und Schulmeister;
- Dodo, Kanoniker;
- Liutker, Kanoniker.
Dies aber sind die Adligen, die dabei waren:
- Hermann, Graf von Kalvelage;
- die Brüder Bernhard und Hermann von Lippe;
- Wigbold von Holte und sein Sohn Bernhard;
- Ludolf, Bruder des oben erwähnten Rudolf;
- Franco von Diepenheim mit seinen drei Brüdern Liefhard, Werner und Anselm;
und Ministerialen:
- Bernhard, Kämmerer,
- Bernhard und Dietmar von Dülmen,
- Hermann von Laer, Hartwig
- und sein Bruder Bertram von Daerfeld;
- Harald von Ahlen, Werenchis von Büren und andere mehr.
Geschehen im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1134, in der
zwölften Indiktion, unter der Regierung des frommen und erhabenen
Kaisers Lothar, im neunten Jahr seines Königtums, im zweiten Jahr
seines Kaisertums.
Wir haben gelesen in Füchtorf eine Hufe. Eine Hufe oder Hube
bedeutete im Mittelalter den Anteil von ca. 30 Morgen an Ackerflur
und Allmende. Sie entsprach dem Besitz eines Vollerbes. Eine
Hofesstätte gehörte nicht zu einer Hufe; denn selbige bezeichnete
man als mansus oder domus. Der Bischof Werner von
Münster stiftete einen Zehnten, der in Füchtorf 2 Schilling betrug.
In der Originalurkunde ist das Zehntgeld mit zwei solidi
angegeben. Ein solidus war ursprünglich eine römische Goldmünze.
Wer genügend solidi hatte, war ein solider Mann. Die
Wertbeständigkeit dieser Münze klingt demnach noch heute in dem
Wort solide nach. Zur Zeit der Erstellung der
Bischofsurkunde war ein Silberschilling im Umlauf, der der
abendländischen Solidusmünze nachgebildet war. Darum erfolgte die
richtige Übersetzung als Schilling.
Von den bisher erwähnten drei Urkunden, der Stiftung Rudolfs von
Steinfurt, der Kaiser und Bischofsurkunde finden sich auch
Abschriften bzw. Übersetzungen im Osnabrücker Urkundenbuch. In der
Kaiserurkunde (O. U. B. Nr. 254) ist das Wort Elsve mit n
geschrieben, also Elsne. Dr. Philippi weist 1892 bereits
darauf hin, daß die Ortsnamen in dieser Urkunde verstümmelt
wiedergegeben sind. So kommt z. B. der Ortsname Othepe vor,
der zu keinem paßt. Ob nun Kindlinger, wohl der beste Kenner
mittelalterlicher Urkunden Westfalens, in Othepe Füchtorf
erkannt oder das Wort Elsne aüf unser Dorfbezogen hat, muß
dahingestellt bleiben.
Kommt das Wort Füchtorf in der Kaiserurkunde auch nicht vor, so
können wir uns leicht trösten, da es einige Jahre später in einer
Papsturkunde genannt wird.
Am 23. Mai 1146 (OUB Nr. 1672) bestätigt Papst Eugenius III Privilegien und Besitzungen des Klosters Clarholz. Darin wird ein Mansus in Veytthorpe unter den Schenkungen mit aufgezählt. Es begegnet uns hier zum vierten Mal das gleiche Wort, wenn wir von y =1 und dem fehlenden h absehen.
Auf der weiteren Suche nach den ältesten Erwähnungen Füchtorfs in
mittelalterlichen Dokumenten fand ich in den Regesta Historiae
Westfalens von Dr. Erhard aus dem Jahre 1854 eine mir bislang
unbekannte Schenkungsurkunde zwecks Gründung des Klosters
Marienfeld. Sie datiert aus dem Jahre 1184, dem Jahre vor der
Gründung des Klosters. Niedergeschrieben ist sie in einem
Abschriftenbuch (Kopialbuch). Nach diesem Dokument übereignete der
Edle Widekindus de Rehte zusammen mit seiner Mutter Luthrudis
mehrere Besitzungen dem monasterii campi sancte Marie
(=Marienfeld). Zu den Schenkungen gehörte Mansus in Vehtorp.
Die Schreibweise ist wiederum die gleiche und bestätigt unsere
Deutung des Ortsnamen als feuchtes Dorf. Zur Gründung des
Klosters Marienfeld kam es erst im Jahre 1185, nachdem genügend
Dotierungen vorhanden waren. Bei dem Mansus in Vehthorpe
handelt es sich wahrscheinlich um den Hof Krimphoff (jetzt Teepe)
in Subbern; denn er war das einzige Vollerbe in Füchtorf, das im
Mittelalter dem Kloster Marienfeld abgabepflichtig war. Fragen wir
uns an dieser Stelle, warum Krimphoffnach Marienfeld und zuvor die
vier Füchtorfer Vollerben nach Freckenhorst abgabepflichtig bzw.
eigenbehörig wurden, so kann nur das Lehnswesen dafür die Erklärung
liefern. Vom 9. Jahrhundert an gehörte alles Land dem Kaiser, der
es an seine Fürsten und Edlen (nobiles) weitergab. Diese belehnten
weltliche und geistliche Herren, sowie Klöster, die man als
Grundherrschaften bezeichnete.
Die Reihenfolge im Landbesitz war demnach: 1) Kaiser = oberster Lehnsherr, 2) Fürsten, Adelige, Edle (nobiles) = Lehnsherren, 3) niederer Adel, Klöster, weltliche und geistliche Herren = Grundherren, 4) Bauern a) Freie = liberi b) Eigenbehörige oder Leibeigene
Nur die Höfe und Bauern (liberi), die schon vor dem
durchorganisierten Lehnswesen vorhanden waren, konnten ihre
Selbständigkeit bewahren. (In Füchtorf z. B. bis ins 16.
Jahrhundert). Von den Höfen, die nach dem Aufkommen der
Lehnsherrschaft entstanden, gerieten die meisten in Abhängigkeit.
Genau so erging es später den Halberben, Erbköttern und Markkotten.
Diesen Vorgang kann man an den Füchtorfer Bauernhöfen deutlich
veranschaulichen. Krimphoff in Subbern Nr. 7 wurde als letzter Hof
in der Ursiedlung am Mattergraben gegründet, vermutlich erst im 9.
oder 10. Jahrhundert. Ebenso entstanden die Höfe Heseker, Hüwe und
Twyliner als letzte Vollerben rund um den Füchtorfer Esch. Der als
Einzelhof auf der Elve sowieso später erbaute Hof to Ostenbur
(Ausber) geriet in Abhängigkeit, vielleicht auch auf Grund seiner
frühzeitigen Teilung. Während somit die aus germanischer Zeit
stammenden Vollerben in Subbern und am Dorfe ihre Unabhängigkeit
bewahren konnten, gerieten die im Zeitalter der Lehnsherrschaft
entstandenen Höfe in klösterliche Abhängigkeit.
Die Dienstmannen (milites), später Ritter genannt, traten erst im
Verlauf der weiteren Jahrhunderte als Grundherren auf den Plan.
Nachdem wir in den ältesten Urkunden Füchtorfs aus dem 12. Jahrhundert bereits von mehreren vollerbigen Höfen gehört haben, tritt uns im Jahre
- 1209 (Westf. U. B. Nr. 60)
der erste Ahnherr derer von Vuchtorpe entgegen. In einem Vergleich der Äbtissin Ida von Überwasser mit den Kindern eines Dienstmannes wird Rolandus de Vugthorpe als Zeuge genannt.
- 1223 (WUB 5 Nr. 187)
wird in einer Kaufurkunde des Klosters Marienfeld Vreckenhorst und Vuchtorpe erwähnt. Es scheint sich nach 1200 die Schreibweise mit V durchgesetzt zu haben.
- 1227 (WUB 243)
wird das Vollerbe „mansus Netelnstroit" in Twillingen bezüglich eines zu zahlenden Zehnten erwähnt. Dies ist abgesehen vom Freckenhorster Heberegister die erste urkundliche Nennung eines Füchtorfer Bauern.
- 1233 (WUB 307)
bekundet Bischof Ludolf das Eingeständnis des Edlen Otto von Horstmar, daß er dem Kloster Varlar aus freiem Entschlusse zu dessen Vogt erwählt sei. Unter den Zeugen ist Hermann de Fuchtorp. Achtzehn Jahre später erscheint zum ersten Mal ein Füchtorfer Pastor auf der Bildfläche.
- 1251(WUB 527)
bezeugt er den Verkauf eines Zehnten des Klosters Liesborn. Sein Name war Johanne plebano in Vuchthorpe. Hatte Füchtorf 1251 einen Pastor, so war es bereits Pfarre.
Aus überregionalen historischen Zusammenhängen können wir vermuten, daß Füchtorf bereits 1200 von seiner Mutterkirche Warendorf abgezweigt war; denn Bischof Hermann 11 von Katzenellenbogen (1174 1203) begünstigte und veranlaßte Gründungen neuer Pfarren. Daß die Füchtorfer Kirche zu Ehren der Himmelfahrt Mariens errichtet wurde, könnte ein weiterer Hinweis sein.
In dieser Urkunde von 1251 fungierte als weiterer Zeuge ein
miles Rotcherus de Vuchthorpe, vermutlich ein Sohn des
vorhin genannten Hermann de Fuchtorp.
- Am 23. September 1295 (WUB 439)
werden die Bettelgrenzen zwischen den Dominikanerklöstern Soest und Osnabrück festgelegt. Unter den zur Grenze gehörenden Dörfern wird „Wuchtorp" genannt. Dieser Vorgang ist ein Beweis für den Reichtum der Klöster. Die Dominikaner waren aber auch schlaue Leute. Sie schrieben Füchtorf „Wuchtorp", also mit W. Das ist sprachlich richtiger als „Vuchtorp" mit V; denn ein V gab es im Niederdeutschen eigentlich nicht. Ein V wurde wie F gesprochen. Darum ist auch die älteste Schreibweise „Fiehtharpa" die richtigere, aber im 14. Jahrhundert hatte man dieses Wort wohl schon vergessen. Latein war Mode geworden.
Betrachten wir die ältesten Füchtorfer Urkunden im Zusammenhang, so
erscheinen zunächst die vollerbigen Bauern als Nachkommen der
freien Germanen unseres uralten Grenzortes. Danach lernten wir die
milites de Vuchthorpe als Bewohner des vermutlich nach 800 erbauten
Oberhofes kennen. An dritter Stelle berichten die Urkunden über den
ersten Füchtorfer Pastor. Das Auffinden alter Urkunden ist dem
Zufall und nicht selten glücklichen Umständen zu verdanken.
Füchtorf wird bereits im 11. Jahrhundert erwähnt. Auch Bewohner
unseres Heimatdorfes sind in dieser frühen Zeit bereits namentlich
genannt. Aber erst 1134 können wir Füchtorf urkundlich mit einer
exakten Jahreszahl in Zusammenhang bringen. Das wahre Alter
Füchtorfs geht weit ins vorige Jahrtausend zurück.
