Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)/30

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Die Kriegsstammrolle und ihre Führung (1918)
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Anhang.

I. Sterbefälle.

a) Zur Feststellung der Persönlichkeit Verstorbener dienen die Erkennungsmarken (neue Ausführung derselben s. A.V.Bl. 17, S. 462) und die Soldbücher. Zur Verbesserung des Erkennungsdienstes ist befohlen worden, daß Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften ihren Namen und letzten Wohnort (aber nicht Bezeichnung des Truppenteils) in möglichst viele, ihnen gehörige Gegenstände einzuschreiben, einzuheften oder bei metallenen Gegenständen wie Uhren einzukratzen haben. (A.V.Bl. 17, S. 30) Die Erkennungsmarke ist nach Ziff. 479 der Felddienstordnung um den Hals zu tragen, das Soldbuch hat nach dem Erlaß des K.M. vom 29.1.1915 (A.V.Bl. 15, S. 56) jeder Mann stets bei sich zu tragen. Hiernach ist also bei einem Toten sofort an dem Halse nach der Erkennungsmarke und in den Taschen nach dem Soldbuche zu suchen.

      Sind beides, Erkennungsmarke und Soldbuch, nicht mehr vorhanden oder ist es wahrscheinlich, daß beides vertauscht worden oder in unrichtige Hände gelangt ist, so sind glaubhafte Zeugen herbeizuschaffen, diese über die Persönlichkeit des Toten zu hören und so — möglichst unter Aufnahme einer zweckentsprechenden Personenbeschreibung — die Person des Toten festzustellen. Sind auch keine glaubhaften Zeugen vorhanden, so ist bei dem Toten nach Papieren, besonderen Merkmalen