Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin/028

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Die Kirchenbücher der General-Superintendentur Berlin
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Berlin Kirchenbuecher 1905.djvu
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die Frage möglich, ob vermißte Kirchenbücher wirklich verloren oder gar nicht geführt, oder ob sie etwa nur verlegt sind; Pfarr- und Kirchenböden bergen noch viele vergessene Schätze. Bei dem Antrage auf Befürwortung der Umfrage durch die Kirchenbehörde dürfte es nicht unmöglich sein, gerade für diese Frage dort Interesse zu wecken.

„XI. In welcher Sprache sind die Eintragungen in die Kirchenbücher gemacht? Falls mehr als eine Sprache in Betracht kommt, ist anzugeben, von wann bis wann jede, oder in welcher Weise die eine neben der andern gebraucht ist.
„XII. Finden sich in dem Pfarrarchive — und aus welcher Zeit (s. Vorbemerkung d) jede Nummer? —

„(Zutreffendes ist zu unterstreichen und die Zeit und nähere Angabe betr. Kirche und Ort daneben zu setzen)

„1. Urkunden und andere Nachrichten über Gründung von Gemeinde,

Kirche und Parochie, aus Grundsteinen und Turmknöpfen? über Ein-, Aus- und Umpfarrungen, Verlegungen des Pfarrsitzes? über kirchliche, wohltätige und Familienstiftungen? sonstige kirchliche oder der Kirche oder Pfarre zur Aufbewahrung übergebene Urkunden und Aufzeichnungen von irgendwelchem ortsgeschichtlichen Interesse?

2. Chroniken von Ort oder Umgegend, Kirche, Pfarre, Schule,

Patronaten, Korporationen usw.?

3. Matrikeln für Kirche, Pfarre, Küsterei, Filiale nebst späteren

Ergänzungen, ältere Übersichten über matrikelmäßige Einnahmen? Nachrichten und Akten über daran sich knüpfende Streitfälle?

4. Kirchenrechnungen?
von wann bis wann?
Lücken?

5. Bauakten und sonstige Nachrichten über wegen ihres Alters oder sonst bemerkenswerte kirchliche Gebäude?

„Zu 1—5: Die Angabe von anderweitigen Aufbewahrungsstellen solcher Archivalien ist erwünscht.
„XIII. Existiert eine Geschichte der Kirche, Pfarre, Gemeinde oder des Ortes, hand- oder druckschriftlich? Verfasser, Titel, Ort und Jahr des Erscheinens?" Welchen Nutzen die Bearbeitung der Umfrage aus der Literatur ziehen kann, ist oben S. 5 f. erwähnt.