Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/Anlagen 121

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Grundbesitz nicht von dem Eigentümer selbst gebaut, sondern war zum größten Teil an unfreie und freie Kolonen ausgethan.[1] Warum sollen wir für den sächsischen nobilis eine Eigenwirtschaft annehmen?

Einen weiteren Beweis für die grundherrliche Lebensweise der nobiles bieten die Traditionenregister der Klöster, besonders die Traditiones Corbeienses und Werdinenses. Nach dem im vorhergehenden Gesagten können die Schenker, soweit sie nichtfürstliche Laien sächsischen Stammes waren, in der Hauptsache nur nobiles gewesen sein. Wir erhalten also aus ihren Schenkungen einen interessanten Einblick in die Beschaffenheit und Art der Bewirtschaftung ihres Grundbesitzes. Betrachten wir zunächst die Traditiones Corbeienses.

Leider ist gerade bei den ältesten, aus den Jahren 836-891 stammenden Schenkungen der Gegenstand nur in der Minderzahl der Fälle angegeben. Am häufigsten werden ganze Hufen mit Sklaven oder Laten tradiert. Dann folgen die Schenkungen ganzer oder halber Hufen ohne zugehörige Bebauer. Noch geringer an Zahl sind die Traditionen einzelner Ackerstücke; höchst selten werden mancipia ohne Land geschenkt.[2] Ganz ähnlich ist die Beschaffenheit der Traditionsobjekte in den Traditiones Werdinenses.[3] Hier kommen, wenn auch nicht häufig, schon Schenkungen ganzer Villikationen vor.[3] Den Beispielen aus den Traditionenregistern wären noch viele aus gleichzeitigen Urkunden hinzuzufügen.[4]

Da uns zumeist nur Urkunden über Vergabungen der Kaiser und


  1. Vgl. Capitularia ed. Boretius Mon. Germ. L.L. II1, S.136, Nr.50 (Capitulare missorum de exercitu promovendo): Ut omnis liber homo, qui quatuor mansus vestitos de proprio suo sive de alicujus beneficio habet . . .
  2. Vgl. Traditiones Corbeienses ed. Wigand, Leipzig 1843. — Dazu Dürre in Zeitschrift für Geschichte Westfalens, Bd.362 S.164 ff. und Bd.412 S.32. — Meyer, Zur älteren Geschichte Korveys und Höxters. Paderborn 1893 (Dissertation), S.2-10. — Die älteren Schenkungen beginnen bei Wigand mit § 225. Sie stammen aus der Zeit zwischen 822-877. Bei 140 Schenkungen ist das Objekt nicht näher angegeben, bei 54 werden Hufen mit Laten oder Sklaven geschenkt, bei 50 werden ganze, halbe oder (sehr selten) Drittelhufen ohne Erwähnung von Bebauern tradiert; in 22 Fällen werden einzelne Ackerstücke und nur in 2 Fallen Sklaven ohne Land dem Kloster übergeben.
  3. 3,0 3,1 Vgl. Traditiones Werdinenses ed. Crecelius, Heft IIIa. — Lacomblet, Archiv für Geschichte des Niederrheins, Bd.II, S.229-231. — Bei den ältesten Schenkungen ist das Verhältnis minder klar. Hier werden besonders viele Echtworte geschenkt. Aber schon auf S.41 (a. 890) erscheinen die familiae, der technische Ausdruck für Hufen mit zugehörigen Laten, in großer Anzahl. Vgl. ferner Nr.83 und Nr.85 und die folgenden. — Hufen ohne zugehörige Laten werden geschenkt auf S.42 ff., S.45, 46, 47, 49 und im 11. Jahrhundert auf S.57-66. Schon bei den ältesten Hufenschenkungen (S.45) ist der von den einzelnen Hufen kommende Zins bemerkt, ein Zeichen, daß sie an Kolonen (freie ?) ausgethan waren. — Fronhöfe erscheinen auf S.44 (Nr.75 a. 899-911) und S.45.
  4. Nur einige Beispiele aus dem 9. Jahrhundert: Wilmans, Kaiserurkunden, Bd.I, Nr.10 (a. 826-833), Nr.15 (a. 834), Nr.23 (a. 840), Nr.24 (a. 840), Nr.31 (a. 858), Nr.32 (a. 859) u.a., besonders Nr.47 (a. 888). — Seibertz, Urkundenbuch, Bd.1 Nr.3 (a. 833). — Philippi, Osnabr. Urkundenbuch, Bd.I Nr.46 (a. 872). — Kindlinger, Münstersche Beiträge, Bd.II, Münster 1790, Nr.2 (a. 851), Nr.5 (a. 889).