Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/411

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Während so der Staat im 18. Jahrhundert die Form der Grundherrschllft zwar in Einzelheiten änderte, in der Hauptsache aber strenge aufrecht erhielt, begann sie in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts in zwei einander benachbarten Provinzen des Kurstaates von selbst zu verschwinden. Es ist schon an verschiedenen Stellen dieses Buches darauf hingewiesen worden ^, daß damals zahlreiche Eigenbehörige der Grafschaften Hona-Diepholz und viele Meier des Herzogtums Bremen-Verden in Einzelverträgen mit den Grundherren das Eigenbehörigkeits- oder Meierverhältnis ablösten und sich selbst in freie Eigentümer verwandelten.

Die Gründe, weshalb gerade in diesen Gebieten die freiwilligen Ablösungen auftraten und eine gewisse Bedeutung gewannen, sind nicht schwer zu finden-

Die Meierzinsen waren hier verhältnismäßig niedrig und auch die Dienste nicht bedeutend und zumeist zu Geld gesetzt ^. Die Nähe der großen Handelsstädte und des Meeres ließ eine gewisse Wohlhabenheit entstehen und brachte besonders viel bares Geld unter das Landvolks In Hona kam hinzu, daß die aus der Eigenbehörigkeit entspringenden Lasten gerade bei steigender Wohlhabenheit und Geldreichtum sehr drückend wurden und eine Befreiung dringend wünschenswert erscheinen ließen ^.

Auf Seiten der Grundherren war der Ablösung der Umstand günstig, daß Rittergüter und grundherrliche Berechtigungen sehr häufig Allodien, nicht aber wie sonst in Niedersachsen Lehen waren, und der Ablösung daher nicht die Lehnseigenschaft des betreffenden grundherrlichen Rechts im Wege stände Zahlenmäßige Angaben über die Verbreitung dieser Ablösungen besitzen wir nicht. Jedoch ist sicher, daß höchstens eine stattliche Minderheit der vorhandenen Meiergüter so in freies Eigentum verwandelt worden ist.

Die Regierung legte diesen Freikäufen kein Hindernis in den Weg. Als sie jedoch immer zahlreicher wurden, und die neuen bäuerlichen Eigentümer völlig willkürlich über ihre Höfe disponierten,


! Vgl. oben S. 57 u. 267.

^ Über Bremen vgl. oben S. 34 u. 209-211, über Hoya.Diepholz S. 264 u. 265.

6 Vgl. Stüve, Lasten, S. 132-188. — Archiv f. Geschichte und Verfassung v. Lüneburg, eä. v. Lenthe, Bd. VII (1859). — u. Gülich, Geschichtliche Darstellung des Handels, der Gewerbe und des Ackerbaus, Nd. II (Jena 1880), S. 266.

4 Vgl. oben S. 266.

° Vgl. Stüve, Lasten, S. 132, und oben S. 191.