Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/207

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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übrigen landwirtschaftlichen und sonstigen Verrichtungen waren besondere Dienste, die sich durch Ausführung des betreffenden Werkes begrenzten und bei Nichtleistung auch nicht mit Geld bezahlt wurden, vorhanden. Sie hießen ungemessene Dienste, weil sie nicht tageweise gemessen waren. Aber sie konnten nicht willkürlich erhöht werden, sondern die Pflichtigen leisteten nur bestimmte, sachlich genau abgegrenzte Arbeiten, Gewöhnlich war die ganze dem Herkommen nach zur Bestellung der Amtsländerei nötige Arbeit in einzelne Verrichtungen geteilt, und deren völlige Ausführung lag den Pflichtigen Dorfschaften oder einzelnen Bauern ob. Jede Veränderung der in diesem Dienste geleisteten Arbeit war als der Obseruanz zuwider unmöglich; insbesondere konnte weder eine intensivere Bestellung des vorhandenen Landes stattfinden, noch konnten neu-einbezogene Grundstücke vermittelst dieses Dienstes bewirtschaftet werden.

Diese Dienstverfassung bestand im 18. Jahrhundert nur noch in ganz wenigen Ämtern des südlichen Niedersachsens, und auch dort war man bemüht, sie abzuschaffen und statt ihrer den ordinären Wochendienst mit Beibehaltung weniger Erntepflichtdienste einzuführen '. Es ist sehr wahrscheinlich, daß in den meisten Ämtern der ordinäre Wochendienst sich aus einer solchen Pflichtdienstverfassung entwickelt hat^.

Wie schon aus dem Gesagten hervorgeht, hatten die Domänen-guter des südlichen Hannovers im 18. Jahrhundert eine hochentwickelte, ausgedehnte Eigenwirtschaft, die von den Amtleuten in der Form der kapitalistischen Produktionsunternehmung betrieben wurde. Besonders bedeutend waren die Amtshaushalte in Grubenhagen und Kalenberg. Das Fürstentum Grubenhagen bildete die Kornkammer für den Harz und zuweilen, wenn andere getreidebauende Nachbarländer des Harzes demselben besser oder billiger zu liefern imstande waren, fanden die Pächter der grubenhagenschen Domänen keinen Absatz für ihr Getreide. Es ergab sich dann ebenso wie heute eine zeitweise Überproduktion^.

1 Vgl. Hannover, Dez. 76, «Wei-alia XVIII, Dienstsachen, 0onv. XXIV (1755/70), Akten das Amt Radolfshausen betr.

2 Vgl. Hannover, De», 76, Veueralia XXIII, Haushalts-Pacht-Sachen, Lonv. X, 'Abschriftlicher Bericht des Amtmanns Westfeld zu Wülfinghausen, betr. den den Pächtern der großen Haushaltungen im Grubenhagen'schen fehlenden Absatz der Früchte, nebst einer Tabelle über den jährlichen Fruchtertrag dieser Haushaltungen, 1781.