Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/203

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Die ordinäre» Hand- und Spanndienste wurden zunächst in herrschaftlichen, d. h. landesfürstlichen Angelegenheiten und zu Zwecken des Amtes verwendet. Sie mußten Zinskorn und Geld verfahren, Baumaterial zu Revarierung der Amtsgebäude holen, das Deputatholz für die Beamten aus den Forsten an den Ämtssitz transportieren und schließlich das Einbringen der Amtszehnten verrichten. Die Handdienste insbesondere mußten auf den herrschaftlichen Kornböden das Getreide umstechen, Amtsbriefe austragen und bei der Ausbesserung der Amtsgebäude thätig sein.

Für diese Zwecke des Amts und der Verwaltung grundherrlicher Gefälle des Königs wurden 220 Spann- und 990 Handdienste verbraucht.

Ferner aber war der Nest der ordinären Spann- und Hand-dienste dem Amtmann und Amtsfchreiber gegen Erlegung des ordinären Dienstgeldes zum Verbrauch bei der Haushaltspacht, der Brauerei und der Vorwerkswirtschaft überlassen. Die Spanndienst-Pflichtigen mußten Korn», Mist- und Erntefuhren leisten, pflügen, eggen und für die Brauerei Malz und Vier fahren. Die Handdienstpflichtigen aber hatten alle beim Amtshaushalt' und Brauwesen vorkommenden Handarbeiten zu verrichten.

Der Bedarf des Amtmanns und Amtsschreibers für die Pachtungen belief sich im Jahre auf 2770 Spann- und 11160 Handdiensttage. Die übrigbleibenden 539 Spann- und 2570 Handdiensttage wurden mit Geld an die Amtsregister bezahlt.

Weniger hinsichtlich ihrer Verwendung als hinsichtlich ihrer Beschaffenheit standen die extraordinären Dienste in einem ausgesprochenen Gegensatz zu dem ordinären Wochendienst.

Die extraordinären Dienste zerfielen in Erntetage, Landreisen, Burgfesten, Köter- und Beibauerpflugtage und Pstichtdienste.

Erntedienste verpflichteten Meier und Köter in der Ernte außer ihrer ordinären Dienstpflicht je nach der Größe ihrer Höfe 2—3 Tage lang zu mähen, die gemähte Frucht zu binden und aufzuladen. Für jeden nicht geforderten Erntediensttag mußten Meier und Köter gleichmäßig je 2 Mgr. bezahlen. Die Prüven waren, der schweren Arbeit entsprechend, sehr reichlich. Alle Erntedienste warm dem Pächter überlassen.

Die Landreise war ein von dem ordinären Wochendienste und auch von dem Erntedienste wesentlich verschiedener Dienst. Jeder Meier mußte von jeder Hufe, die er bei seinem Hofe besaß, jährlich einmal drei Pferde und mit anderen Meiern gemeinschaftlich