Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/112

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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seine Klassenzugehörigkeit. Der Besitz eines Bauerngutes machte ihn zum Mitglied der Gemeinde, verlieh ihm Rechte und legte ihm Pflichten auf.

Jede Vauernklasse mit ihren Unterteilungen repräsentierte bestimmte Typen landwirtschaftlicher Netriebsunternehmungen. So enthielt die Meierklasse die großen und mittleren Bauerngüter, die Köterklasse die kleinen und kleinsten Bauerngüter, die Klasse der Nrinksitzer und Anbauer endlich die bloßen Wohnstellen ländlicher Tagelöhner und Handwerker.

Die Verfassung des Grundbesitzes einer jeden Vauernklasse, die rechtliche Qualität des Landes und der Wohnstellen, ferner die Gemeinheitsnutzungen und schließlich nicht am wenigsten die Pflichten, die Steuern und Dienste, geben sämtlich ein getreues Bild von der faktischen Bedeutung der in der betreffenden Bauernklasse vereinigten Landwirtschaftsbetriebe.

Diese Einteilung der Bauerngüter wirkte natürlich auch auf die Menschen, ihre Besitzer, zurück. Es bildeten sich nicht nur Bauerngüterklassen, sondern auch Bauernklassen, also eine soziale Verschiedenheit der ländlichen Bevölkerung.

Vor allem trennte sich diese in die beiden großen Gruppen der gemeindeberechtigten und der außerhalb des Gemeindeverbandes stehenden Landbewohner.

Als die letzteren haben wir für das 18. Jahrhundert nur die Nrinksitzer in den beiden selbständigen Territorien und die neuen Anbauer, Häuslinge und die wenigen Abbauer kennen gelernt.

Diese waren keine berechtigten Glieder der Markgemeinde, der privatrechtlichen Korporation, und hatten in der Hauptsache auch keinen Teil an den Lasten, welche dieser Korporation und ihren Trägern, den Neiheleuten, oblagen.

Abbauer und Häusling standen höchstens zu dem einzelnen Bauern oder Edelmann, auf dessen Hofe sie wohnten, in einer Art von Klientelverhältnis, Ihre Rechtlosigkeit brachte sie häusig in einen Interessengegensatz zu den Gemeindegenossen. Aber auch innerhalb der Genossenschaft der Reiheleute gaben die rechtlichen und wirtschaftlichen Unterschiede der einzelnen Reihe-klaffen Anlaß zu fozialen Konflikten.

Meier, Köter und Brinlsitzer bekämpften sich untereinander'.

' Vgl. Hannover, ve». 88 L., Diepholz X. 2, 0onv. I,, 1792—96, Amt Uchte, ?. I,, Oonv. I,, 1701—1745. — v. Pufendorf, odz. iuriz IV, Nr. 108. —