Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/107

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Meistens verschwand für diese neuen Gemeindegenossen die Bezeichnung Anbauer. Man nannte sie Brinksitzer, oder sie erhielten die in den betreffmden Provinzen für die Brinksitzer gebräuchlichen Namen, wie Büdener und Beibauern in Kalenberg und Brinkköter in Bremen-Verven. Im allgemeinen gab es also bis in die Mitte der siebziger Jahre des 18. Jahrhunderts keine dauernd außerhalb des Gemeindeverbandes stehenden Neuansiedler auf der Gemeinheit. Eine Änderung dieser Verhältnisse trat erst im letzten Drittel des 18. Jahrhunderts ein. Schon nach Schluß des siebenjährigen Krieges hatten sich die Landausweisungen, von der Regierung eifrig gefördert, in vorher ungekanntem Maße vermehrt ^.

In der ersten Zeit erhielten diese Neuanbauer noch sämtlich Gemeinderechte und vermehrten in den meisten Provinzen die Zahl der Brinksitzer 2. Nur in der Grafschaft Hoya, wo die Zahl der Landausweisungen in dieser Zeit besonders bedeutend gewesen zu sein^ scheint, bildete sich eine besondere Klasse von Domanialanbauern, die ebenfalls Gemeinderechte erhielten und sich von den Brinksitzern in keiner Hinsicht wesentlich unterschieden^. Aber bereits im Anfang der siebziger Jahre begann man überall die Gemeinheitsteilungen anzuregen, und im Hinblick auf diese Auseinandersetzung schloß sich der Kreis der berechtigten Gemeindegenossen den Neuansiedlern gegenüber völlig ab 2.

Infolge dieses Umstandes bildete sich in allen Provinzen des Kurstaates eine gefchlossene Klasse dauernd außerhalb des Gemeinde-Verbandes stehender Stellenbesitzer, die Anbauer. Hinsichtlich der Art der Ansiedelung, Beschaffenheit des landwirtschaftlichen Betriebes und der sonstigen Nahrungs- und Erwerbsverhältnisse glichen sie durchaus

i Vgl. Akten Hannover, Dez. 8s, Amt Diepholz, ^. XIV b, vol. 0. ?aso. 1 S. 113 ff. (ä. ä. 17SS). Desgl. ^,. XIV b, ta,8<:. 0 Nr. 4 S. 2« ff. (ä. ä. 1764). — Stiube, Rechtliche Bedenken IV, Nr. 129 (III, Nr. 667). — Annalen der Kmlande, Nd. V (1791), St. 2, S. 866. — Celler Festschrift, Abt. 2, Nd. I, S. 235 ff.

« Vgl. Brandes, Gutachtliche Vorschläge, Vorwort S. II. — Betr. Hoya vgl. Celler Festschrift, Abt. 2, Nd. I, S. 238. — Stüue, Landgemeinden, S. 4? und 56. — Vetr. Diepholz: Hannover, De». 88 V,, Amt Diepholz, X Hüfesachen, 2. Die neuen Anbauer, Lcmv. I, 1792—96.

' Vgl. Brandes, ß 229, 233 und 236. — Strube, Rechtliche Bedenken IV, Nr. 120 (III, 667). — Stüve, Landgemeinden, S. 145. — Celler Festschrift, Abt. 2, Bd. I, S. 285 ff., 305 ff.