Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/099

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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findet sich in ganz Niedersachsen. Verschiedene Beschaffenheit dagegen zeigte in den einzelnen Landesteilen sein Landbesitz. Auf der Geest des nördlichen Niedersachsens hatte er auf der eigentlichen, in Ackerhufen aufgeteilten Ackerflur nur wenige Grundstücke inne'. Je weiter nach Süden zu, desto bedeutender wurde sein Ackerbesitz auf der Flur. Während es im Norden des Fürstentums Kalenberg noch Dörfer, wie das Gerichtsdorf des Klosters Varsinghausen, Nienstedt, gab, in dem von 325 Stück Ackerland auf der Feldftur nur 7 nicht zu den Meier- oder Ackerhöfen gehörten ^, kamen im Süden dieses Territoriums schon Gemarkungen vor, in denen ein beträchtlicher Teil des Flurlandes bei Kötereien besessen wurdet In Göttingen-Grubenhagen und im Süden von Hildesheim gehörte sehr häufig der größere Teil der Feldflur, und zwar in einzelnen Morgen, nicht in Ackerhufen vereinigt, zu den Kothäusern im Dorfe".

Dieses letztere Moment war überhaupt überall für den Besitz der Köter auf der Feldflur charakteristisch. Selbst wenn der Köter viele Fluräcker inne hatte, so waren diese doch niemals zu einer Hufe, d. h. zu einem nach Lage und Morgenzahl genau bestimmten Komplex von Flurabschnitten vereinigt. Sein Ackerbesitz, mochte er auch dreißig Morgen oder mehr umfassen, war der Flurverfassung nicht als Hufe bekannt, sondern als unbenanntes, zufälliges Konglomerat von einzelnen Ackerstücken.

Also eine Hufe hatte der Köter niemals ^, wohl aber ehemals zu Hufen vereinigt gewesenes Flurland. Wir haben also außer dem

' Gandersheimer I.. ^. äs 1601, § 29 (L. 0. <ü. «ap. VIII, S. 31). — Thaer u. Benecke, Annalen. Bd. I, St. 1, S. 18, Die Köter halten keine Brache. — Der größere Uckerbesitz der Köter in Lüneburg, Hoya und Bremen bestand meist in Rodland, das bei der Kote, zu der es gerodet war, verbleiben muhte. Vgl. Stüve, Lasten, S. 187.

2 Vgl. Hannover Vß8. 75, Klosteramt Narsinghausen. Wennigsen I. LeneiAlia 0. Historische und statistische Notizen Nr. 41. Beschreibung des Klosters NarsmFhausen, Gerichtsdorfes Nienstedt, 1756—62. — Gegensatz dazu: Hannover De». 74. Amt Hannover I, Kenei-alia 0. Alten betr. das Lager» buch des vormaligen Amts Coldingen. — Desgl, die Anlage Grundherrschaft im Amt Grohnde 1794 lvez. 74, Hameln VIII, L. 1 ä. Nr. 1? 1682—1794).

' Vgl. die unter E. 91, Anm. 2 verzeichneten Aktenstücke. Ferner betr. Hildesheim: Stllve, Landgemeinden, S. 13. — Lüntzel, Lasten, S. 246—249.

^ Anderer Ansicht ist Stüve, Landgemeinden, S. 37 und 48. Die auf S. 37 angeführte Urkunde bei Strube, odzerviltionuin iuri» ßt IÜ8tori«.ß äecaz 1769, S. 70 ff. spricht nicht von Kötereien. Der auf S. 48 erwähnte große Besitz der Köter und Brinksitzer in Hoya erklärt sich viel einfacher aus bedeutenden Rodungen.