Deutsche und französische Kultur im Elsass/015
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Staatswesen in Frankreich eben ausserhalb ihres engeren
Heimatlandes im Staatsdienst Verwendung gefunden hätten. Dies mag
ja auch in manchen Fällen zutreffen, aber dieser Behauptung liegt
die stillschweigende Voraussetzung zu Grunde, dass der Staatsdienst
in Frankreich dieselbe Bedeutung habe wie in Deutschland. Dies
trifft für den Richterstand (magistrature), für den akademisch
gebildeten Lehrer (fonctionnaire d'enseignement supérieur) und für
gewisse technische Beamte (ingénieurs u. a.) zu. Der Eintritt in
solche Stellungen ist von einer fachmässigen Vorbildung abhängig
und sie verleihen ungefähr dieselbe soziale Stellung wie die
gleichen Ämter in Deutschland. Aber die Verwaltung im engeren Sinne
(l'administration), also der wichtigste Bestandteil des
Staatsdienstes, wird zum weitaus grössten Teil von Subalternbeamten
(employés) ohne fachmässige Vorbildung besorgt. Die wichtigsten
Posten in der Central- und Lokalverwaltung, die Stellen der
Minister, Staatsräte, Gesandten und Präfekten, werden nur mit
politisch einflussreichen Männern, den Anhängern der herrschenden
Partei im Parlament, besetzt. Irgendwelche Vorbildung oder sonstige
Qualifikation ist gerade zu den massgebenden Verwaltungsstellen
nicht erforderlich. Die wichtigsten Stellen im französischen
Staatsdienst sind also nicht vermittelst fachmännischer
Tüchtigkeit, sondern nur vermittelst politischen Einflusses zu
erlangen. Aus diesem Grunde wird der Staatsdienst (abgesehen von
dem Richterstand und den technischen Stellungen) nur von den
politisch einflussreichen Persönlichkeiten, also z. B. von den
Notabeln oder aber von den essentiell politisch interessierten oder
veranlagten Individuen, besonders von Advokaten ergriffen. Die
wichtigsten Bestandteile des Staatsbeamtentums, nämlich die höheren
Verwaltungsbeamten, bilden in Frankreich also keine besondere
soziale Klasse, einen Berufsstand wie in Deutschland, sondern sie
sind nur die einflussreichsten und fähigsten Anhänger der
herrschenden Partei. Die grosse Masse besteht aus politisch und
sozial völlig bedeutungslosen Subalternbeamten. Staatsdienst in
Deutschland und Staatsdienst in Frankreich lassen sich also nicht
vergleichen. Die deutschen Staatsbeamten sind eine homogene
Berufsklasse, die sich hauptsächlich durch die fachliche
(juristische) Bildung ihrer Angehörigen auszeichnet. Die
Staatsbeamten in Frankreich sind, abgesehen von Richtern,
- Bildunterschrift:
- TH. SCHULER: BAUERNBUB.
- Bildunterschrift:
- STADTTHOR IN KESTENHOLZ.
Aquarell von L. v. Seebach.
