Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 4/15

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Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 4
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Mit Hülfe der Anlieger, welche neue Verbindungslaschen zur Verfügung stellten, wurde das Feldbahngleis wieder fahrbar gemacht u. der Betrieb weiter geführt, wobei der Sandgrubenbesitzer K. den Bürgermeister darauf aufmerksam machte, daß er ihn im Falle der Behinderung für den Schaden verantwortliche mache. Nunmehr gestattete der Bürgermeister die Fortführung des Betriebs, beglückte den Besitzer K. aber mit einer Polizeistrafe von 50 Mark wogegen K. gerichtlichen Einspruch erhob mit dem Erfolg, daß die Strafe aufgehoben wurde. Man braucht nicht einmal Jurist zu sein, um daraus die Folgerung ziehen zu können, daß das Vorgehen des Bürgermeisters ungesetzlich war und Paschagelüsten entsprang, die für die Wirtschaft störend und schädlich sind. Im übrigen ist der Bürgermeister Dr. Kirchhoff noch immer glücklicher Besitzer der eigenhändig mitgenommenen Verbindungslaschen. Wie nennt man das doch sonst im Leben, wenn jemand etwas mitnimmt, was ihm nicht gehört?

Ein zweiter Fall Kirchhoff!

Irgen[d]wo in Butzheim oder Frixheim ist ein Schmied mit Namen R. Der sich eine neue Schmiede baute, diese mit seinem Haus in direkter Verbindung stand. Der Bürgermeister bestand darauf, daß zwischen Schmiede u. Haus eine Zwischen-