Christliche Hausschule 1781/007
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zum Stillschweigen aber zu vermögen, seynd Zorn, eifer-volles
Drohen und Schlagen sehr undienliche Mittel.
[bearbeiten] Zweyter Vortrag.
Wann ein Kind durch unvorsichtigkeit und aus Mangel des Verstands und Erkänntniß einen Fehler begehet. Z. E. Es bricht einen erdnen Teller; es fallet auf der Strassen, und macht einen Felcken in sein Kiddelgen: ist es dann bei dergleichen Zufällen vernünftig gehandelt? Wann Vatter oder Mutter ein unschuldiges Lämmlein, wie Ketten-Hund anfallen, zerfleischen und ihren verbosten Eifer daran suchen abzukühlen. O unmenschliches Natter-Gezeug von Eltern!
Ein rauher Wetz-Stein schadet dem Eisen mehr, als er nützet. Ein jeglicher weiß ja gar zu wohl, daß ein sanfter Regen besser in die Erde eindringt, als ein Wolken-Bruch. Gienge nun nicht die Mutter oder Vatter gescheider zu Werk, wann sie sagten: Mein Kind! wie unvorsichtig bist du? Hüte dich hinführo fürder
