Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/17

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
Inhalt
GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[16]
Nächste Seite>>>
[18]
Bolkoburg 1895.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.


auf Schloß und Stadt Bolkenhain, und sämtliche Tschirnhaussche Erben quittierten am 7. Mai über den Empfang der Pfandsumme. Der Bischof aber, der seinen Wohnsitz in Breslau oder Neisse behielt, setzte am 5. Juni Georg Schweinichen auf Kolbnitz als Burghauptmann zu Bolkenhain ein.

Da das Schloß sehr baufällig war, erhielt der Bischof vom Könige Ferdinand am 22. Februar 1534 die Erlaubnis, 500 ung. Gulden auf Bau und Besserung und 1000 Gulden zum Ankaufe von umliegenden Gütern zu verwenden. Infolgedessen ließ er 1534/35 die heute noch sichtbare, im inneren Hofe nördlich vom Bergfried gelegene Cisterne bauen und, nachdem ihm am 4. Mai 1539 abermals 500 Gulden Baugeld verschrieben worden waren, im Jahre 1539 große Bauten am Schlosse vornehmen. Dem Rate von Bolkenhain aber wurde vom Könige aufgegeben, über alle Ausgaben Register zu führen, die heute noch vorhanden sind.

Nachdem der Bischof 1536 am Tage Francisci (4. Oktober) zur Vergrößerung seines Besitzes durch seinen Burghauptmann von Lamprecht Thurst einen bei der Obermühle unter dem Schlosse gelegenen Garten hatte ankaufen lassen, der uns nun beständig unter dem Namen „Lamprecht“ begegnet, erhielt er am 23. März 1539 den königlichen Befehl, alle von früheren Pfandinhabern versetzten und verpfändeten Stücke wieder einzulösen und zum Burglehn zu bringen, wogegen er am 4. Mai d. J. die Zusicherung bekam, daß er, seine Nachkommen und Erben, oder wem er es sonst gönnen möchte, das Burglehn nach Ablauf der ersten 5 Jahre noch 20 Jahre innehaben sollen.

An der Ausführung jenes Auftrages verhinderte ihn der am 25. August 1539 im 58. Lebensjahre erfolgte Tod, und Erbe des Burglehns Bolkenhain wurde nun laut seines am 3. Februar 1539 errichteten Testaments sein Bruder Mathäus von Salza auf Linda in der Oberlausitz, der Hauptmann von Görlitz war. Schon 1540 ernannte dieser seinen ältesten Sohn Joachim von Salza zum Burghauptmann von Bolkenhain und als der Vater 1542 Montag nach Galli (23. Oktober) starb, folgte ihm der Sohn gemäß den Bestimmungen des bischöflichen Testaments, nach welchem das Burglehn immer an das älteste Glied der Familie Salza fallen sollte, im Besitze desselben.

So lange der Bischof Jakob Pfandesherr unserer Burg war, konnte, obwohl er der Reformation nicht unsympathisch gegenüber stand, in Bolkenhain an eine Einführung der Lehren Luthers nicht gedacht werden. Als aber der Pfandbesitz an seinen evangelisch gesinnten Neffen Joachim gelangt war, führte der Erzpriester Joachim Rüdiger in Übereinstimmung mit den