Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/255

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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eine Abgabe zu entrichten an die Prediger, wie an die dortigen Kirchen- und Schulbedienten;[1] auch ward verordnet, daß sie dort von der Geburt ihrer Kinder den Predigern des Ortes Anzeige zu machen hätten.[2]

Die Gemeinde der Menoniten in Altona ist die zahlreichere. Sie entstand schon während der Schauenburgischen Grafenherrschaft, ist aber nachher von den Königen Landesherrlich concessionirt worden in den Jahren 1641, 1664, 1670, 1699, 1708 und 1731. Die letztere Bestätigung gilt als das Hauptprivilegium. Das strenge Wachen über die Reinheit der lutherischen Lehre rief in Hamburg in der Reformationszeit scharfe Verordnungen gegen die Anababtisten hervor. Dadurch wurden manche Taufgesinnte nach dem benachbarten Altona gezogen, wie denn überhaupt in Holstein schon in der Mitte des sechszehnten Jahrhunderts sich manche Babtisten fanden. Unter diesen war auch Menno Simonis, der ihre Lehre in ein System brachte, und von dem sie den Namen der Mennoniten empfingen. Er fand schon manche Glaubensgenossen auf dem adligen Gute Fresenburg unweit Oldesloe, wo sie von dem Gutsherrn Aufnahme und Schutz erlangt hatten. Menno wohnte in dem dortigen Dorfe Wüstenfelde und ist hier 1561 gestorben und begraben.

Die Menoniten-Gemeinde in Fresenburg nahm so zu, daß sie verschiedene Prediger gehabt hat, aber nach ein paar Decennien zogen manche Menoniten nach der Stadt Altona, und um das Jahr 1601, als den Reformirten in Altona die Religionsübung bewilligt ward, wurde auch den Menonitischen Glaubensgenossen bei den Grafen von Schauenburg die Erlaubniß zu einem stillen Gottesdienste verschafft. Die Fresenburger Gemeinde der Taufgesinnten nahm jetzt sehr ab und ging demnächst ein.

Die Menoniten in Altona haben sich aber bald in verschiedene kleinere Partheien getheilt. Die ersten waren daselbst von der Parthei der Fläminger. Sie gehörten zu der Gattung, die man als die „gelinden“ bezeichnet hat. Dieselben waren in mancher wesentlichen Uebereinstimmung mit den Protestanten. Der Hauptunterschied bestand darin, daß sie die Kindertaufe verwarfen, von


  1. Nach den Rescripten aus den Jahren 1763, 1773 und 1787.
  2. Mandat vom 28. Januar 1784.