Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/224

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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reservirt, daß der König künftig das Präceptorat unmittelbar besetzen werde. Dieser Informator sollte täglich sechs Stunden unterrichten, alle Knaben aber, welche zur Schloß- und Garnisons-Gemeinde gehörten, freien und unentgeltlichen Unterricht in der Schule bekommen. Selbst auf die Unterweisung der Mädchen ist in der Schulfundation besondere Rücksicht genommen, indem bestimmt wird, daß dieselben, sobald sie so weit erwachsen wären, von ihren Eltern in die Näh-, Knütt- und Knüppel-Schule geschickt werden, vorher aber mit den kleinen Knaben zusammen in den Nebenschulen, deren künftig nicht mehr als zwei in der Schloß- und Garnisons-Gemeinde sein dürften, im Lesen, Beten und kleinen Katechismus unterrichtet werden sollten. Sobald aber die erwachsenen Mädchen zur Confirmation sich angemeldet hätten, sollten dieselben ein ganzes Jahr lang Mittewochs nachmittags eine Stunde von dem Präceptor unentgeltlichen Unterricht im Christenthume empfangen. Die Schule wurde der Aufsicht des Schloß-Pastoren und der Oberaufsicht des Generalsuperintendenten unterlegt.

Nach dieser neuen Einrichtung des Schulwesens in der Festung Glückstadt hatte die Stadtschule wieder nur drei Lehrer, und so hat sie bis zur Allgemeinen Schulordnung unseres Landes fortbestanden. Auf den Antrag des städtischen Magistrats wurde zur „Wiederaufhelfung“ für das dortige Schulwesen ein Collegium Scholasticum durch eine Verordnung vom 18. Mai 1747[1] errichtet als eine obere Schulbehörde, um die Aufsicht über das Schulwesen zu führen, die Gerichtsbarkeit über sämmtliche Schulbediente auszuüben, die Hebung der sich äußernden Mängel zu veranlassen und sonst alle diensamen Veranstaltungen zur Aufnahme der Schule zu bewirken. Dieses „Oonsistorium Scholasticum“ sollte bestehen aus einem Mitgliede der Regierungs-Kanzlei, dem Präsidenten der Stadt, einem Bürgermeister, den beiden Stadtpredigern und als Actuar einem Stadtsecretär.

Im Jahre 1764 wurde der Schule eine Zulage ertheilt aus den Einkünften des, 1674 der Stadt zum Unterhalte von Kirche und Schule geschenkten Außendeichs. Die Besoldung der Lehrer wurde jetzt etwas verbessert, blieb jedoch immer noch eine sehr knappe.


  1. Corp. Const. Holsat. III, S. 96 ff.