Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/220

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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aus dem combinirten Archidiaconat und Diaconat ein zweites Compastorat gebildet, während der Pastor den Namen „erster Compastor“ erhielt. 1793 ward das Compastorat auf Pellworm eingezogen, 1794 das Diaconat zu Husum. Statt des Diaconus zu Kiel wurde 1798 ein Adjunctus Ministerii verordnet. 1799 wurde das Diaconat zu Borlum eingezogen, desgleichen das Compastorat zu Friedrichstadt; 1801 das Diaconat zu Schwesing; 1803 das Archidiaconat zu Krempe. 1806 ging das Archidiaconat zu Hadersleben ein, so wie das Diaconat zu Büsum in Dithmarschen und das Diaconat zu Neustadt; 1807 das zu Bredstedt und das zu Süderstapel. 1808 hörte an der Nicolai-Kirche auf Föhr die Katechetenstelle auf, welche seit 1759 bestanden hatte. 1811 ward das Diaconat zu Neuenbrook eingezogen und das Einkommen zur Verbesserung der Schulstellen bestimmt; 1812 das Diaconat zu Horst; 1813 zu Barlt und zu Viöl zum Besten des Schulwesens; 1815 die Frühpredigerstelle an der Marien-Kirche in Rendsburg zum Besten der dortigen Gelehrtenschule, und das Diaconat zu Oldenburg; 1817 das Diaconat zu Koldenbüttel, 1818 zu Drellsdorf. Einige Stellen gingen auch nur für eine Zeit lang ein, und wurden nachher wieder besetzt, so das Compastorat an der Neuwerker Kirche in Rendsburg von 1813—1818. 1813 ward auch einstweilen das Diaconat zu Eckernförde unbesetzt gelassen. Das Diaconat zu Bannesdorf auf Fehmern wurde durch Verfügung vom 22. Februar 1825 eingezogen und das zu Tating vom 23. März 1827.[1]


  1. Zur Vervollständigung ist zu verweisen auf die Abhandlung über die seit der Reformation eingegangenen und neu errichteten Pfarrämter in Schleswig-Holstein von Dr. Friedr. Volbehr in der Zeitschr. d. Gesellsch. f. d. Gesch. der Herzogth. IV, S. 206 ff.