Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/262

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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mit den Lübecker Capitelsgütern vorzunehmen. Der Schleswiger Bischof äußerte auf dem Landtage, er müsse suchen, einen gnädigen Herrn zu behalten, und der Bischof Gottschalk von Ahlefeldt war Staatsmann genug, um die politische Lage zu durchschauen. Es war überhaupt unschwer für die höhere Geistlichkeit, die Rechnung zu machen, bei dem Versiegen der Quellen, die bisher aus dem Volke reichlich geflossen waren, bei den fortwährenden Contributionen und dadurch nothwendigen Verpfändungen und Veräußerungen der Güter. In solcher bedrängten Lage war das Ende abzusehen, welches auch wirklich eintrat, die völlige Auflösung, bei der über kurz oder lang das geistliche Gut entweder der Landesherrschaft oder dem Adel zufallen würde.

Das entging auch dem Adel selbst nicht, wie sich hier eine Gelegenheit darbot, seinen Grundbesitz zu vermehren und abzurunden. War in früheren Zeiten viel Gut der Edelleute an die Kirche gekommen, das will zunächst sagen an Bisthümer, Capitel und Klöster — und die Erinnerung daran war nicht völlig erloschen —, so wandte sich nun die Lage der Dinge dahin, daß umgekehrt geistliches Gut in adligen Besitz kam. Es waren, wie uns berichtet wird, Junker im Lande Holstein, welche sehr darnach trachteten, und es wird dabei speciell auf die Ranzaus gezielt. Es ist auch urkundlich sicher, daß es der Ritter Johann Ranzau war, der mit den in jener Zeit durch Contributionen hart bedrückten Stiftern handelte, namentlich mit Uetersen, vornehmlich aber mit Bordesholm, aus dessen Besitzungen an der Stör großentheils die ansehnliche Herrschaft Breitenberg gebildet ward. Es war ferner ein Cay Ranzau, der vom Schleswiger Bischof Gerebye und mehrere andere Dörfer erhandelte, um daraus das Gut Gerebye zu errichten. Es waren aber die von Ahlefeldt auf Saxdorf, des Bischofs Vettern, welche das altberühmte, aber längst zerstörte Schloß Stubbe mit dem Gute in Schwansen ankauften. Aus ganz Schwansen verschwand während des ersten Jahrhunderts nach der Reformation alles geistliche Besitzthum, in die Hände des Adels übergehend, so daß seitdem in diesem Ländchen Rittergut an Rittergut sich reihte. Ein Gewinn für die Ritterschaft insgesammt in Folge der Reformation war auch, daß sie das ausschließliche Klosterrecht in den bei Bestande gebliebenen Jungfrauenklöstern sich auf Landtagen sicherte; nur das Kloster Reinbek war eben vermittelst einer Geldabfindung