Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/217

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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huldigten, und erklärten selbst von der Kanzel herab die anwesenden Sacramentirer für Irrgläubige und Feinde des Kreuzes Christi, nach dem Texte Philipper 3, 17—21, mit allen Folgerungen aus demselben. Lasco klagte darüber bei dem Könige persönlich und bat um ein Religionsgespräch in Gegenwart von Zeugen mit dem Hofprediger über das Abendmahl. Allein eine Königliche Resolution verweigerte das begehrte Colloquium und erklärte, daß der Gemeinde Lascos nicht gestattet werden könne, sich im Lande aufzuhalten, weil sie einer abweichenden Meinung vom Abendmahle anhingen. Lasco reichte dagegen ein theologisches Bedenken dem Könige ein, woraus hervorleuchtete, daß er auf die Heiligung des Lebens das Hauptgewicht legte. Er trug aber hinsichtlich des Abendmahles vor, „daß allerdings Christi Leib und Blut im Sacrament des Abendmahles sei, wenn man das Wort Sacrament nicht blos auf die Elementa terrestria, sondern auf die ganze Handlung beziehe, aber er verwarf die Meinung, daß der wesentliche Leib Christi unter und in dem Brote sei, weil dieser sich zur Rechten des himmlischen Vaters befinde“. Die beiden Hofprediger hielten in Anwesenheit einiger Hofbeamten eine freundliche Besprechung mit Lasco über dessen theologische Ansichten und vorzüglich in Betreff des Abendmahls, wodurch jedoch kein Einverständniß erzielt ward. Ein öffentliches Colloquium, wie es die Pilgrimme verlangten, wurde nochmals abgeschlagen, und es wurde von einem Hofprediger die Erklärung abgegeben, „der König werde eher den Papisten als den Calvinisten den Aufenthalt in seinem Lande gestatten“. Demgemäß erfolgte ein Königliches Decret der Ausweisung der bei ihrem Glauben beharrenden Pilgrimme; selbst das Gesuch derselben, den Winter über im Lande bleiben zu dürfen, wurde abschlägig beschieden. Der König gab ihnen ein Reisegeld von 100 Rthlr., ertheilte dabei aber den Befehl, daß sie mitsammt ihren Glaubensbrüdern in Kopenhagen unverweilt das Land zu räumen hätten.

Die so rücksichtslos Ausgewiesenen lebten bis dahin in Kopenhagen wegen ihres durchaus sittlichen Wandels und Benehmens geduldet und in dem besten Rufe. Der Bischof von Seeland, Palladius, stellte mit ihnen eine theologische Prüfung an und kam dabei zu dem Resultat, daß der Dissens der Pilgrimme in der Abendmahlslehre nicht von der Bedeutung wäre, daß man sie deshalb nicht wie Brüder im Glauben behandeln dürfe, und er