Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/183

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  4. Band
3. Band  |  Inhalt des 3. Bandes
<<<Vorherige Seite
[182]
Nächste Seite>>>
[184]
SH-Kirchengeschichte-3.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


sechszehnten Jahrhunderts hin und wieder hochdeutsche Predigten vorkamen, und daß dieselben im Verlaufe des siebenzehnten Jahrhunderts nach und nach die Regel wurden.

Neben der Predigt bildet der Kirchengesang einen wesentlichen Theil des öffentlichen Gottesdienstes, und man kann sagen, daß in der That der Gemeindegesang eine Wohlthat der Reformation ist. Dies gilt insonderheit von der lutherischen Kirche; sie hat das Verdienst, durch vollendete Ausbildung des Kirchenliedes und Kirchengesanges in der Zeit ihrer Blüthe über die gesammte Christenheit einen wahren Segen gebracht zu haben, weshalb man sie auch als die vorzugsweise singende charakterisirt hat[1]. Zwar wurde vorher in der Kirche viel gesungen, ja mehr als gegenwärtig, aber es war hauptsächlich der Chorgesang der Schüler, der mit vielem Eifer eingeübt ward. Allein höchst einflußreich waren bekanntlich bei der Reformation die deutschen Kirchenlieder, und namentlich die von Luther selbst, der auf diesem Gebiete Meister war. Von bewunderungswürdiger Wirksamkeit waren, um diese Thatsache hier nicht unberührt zu lassen, unter andern die lutherischen Kernlieder: „Ach Gott vom Himmel sieh' darein“ und: „Ein' feste Burg ist unser Gott.“ Durch Anstimmung des erstgenannten dieser Gesänge wurde in Lübeck, wie die Stadtchronik jener Zeit erzählt, ein katholischer Priester, der gegen die lutherische Lehre predigte, zum Schweigen gebracht[2]. Wenn unsere Historiker erzählen, Hermann Tast habe am Schlusse seiner ersten Predigt in Garding 1524 gesungen: „Ein' feste Burg ist unser Gott“, so kann es dieses Kraftlied nicht gewesen sein, denn dasselbe kann erst 1529 von Luther gedichtet sein, wie neuere genaue Untersuchungen nachgewiesen haben[3].


  1. Man vergleiche darüber die reichhaltige Literatur in Guerickes Handb. der Kirchengeschichte. Aufl. IX. (Leipzig 1867) S. 230, 231.
  2. In dem von uns angeführten Tagebuche aus den Tagen der Reformationsbewegung in Lübeck wird erzählt, der Rath habe verlangt, daß die Prediger die Gemeinde anhalten sollten, das viele deutsche Singen in der Kirche zu unterlassen. Allein im Gegentheil, es wären Volkshaufen, wenn die Pfaffen die lateinische Messe lasen, in die Kirche gedrungen, das Lied singend: „Ach, Gott vom Himmel steh' darein ec.“, und der Verfasser des Tagebuches setzt hinzu: „wente dat grote Kraft und Sterke nicht hedde to wege bringen können, dat dede dusse Psalm.“ Vgl. Asmussen, im Arch. f. St. und K.-Gesch. I., 1. S. 266.
  3. Johannes Geffcken (Pastor zu S. Michael in Hamburg), Die Hamburgischen Niedersächsischen Gesangbücher des sechszehnten Jahrhunderts (Hamburg 1857), S. 237 ff.