Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/182

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Jugend in den Anfangsgründen der christlichen Lehre zu unterrichten sei; die Erklärung des 29sten Psalms von Bugenhagen, um daraus die Nothwendigkeit der Kindertaufe und damit zusammenhängende Gegenstände zu erlernen; ferner das Buch von der Unterweisung der Visitatoren im Kurfürstenthum Sachsen; endlich die Schleswig-Holsteinische Kirchenordnung. Diese Kirchenbibliothek wurde später im Gottorpischen Landestheile durch folgende vorgeschriebene Bücher vermehrt: die drei Bände Bibliorum trilingium, das Corpus Doctrinae, die Ethik von Paul v. Eitzen, seit 1585 die Instructio de Praedestinatione et Sacramento Altaris von demselben, der Deutsche Psalter und die Consilia Dedekeni, endlich seit dem 21. September 1591, wie schon erwähnt, die Predigten des Paul v. Eitzen über die Evangelien. Als König Christian III. 1553 zum letzten Male in Holstein war, schenkte er sämmtlichen Predigern in seinem Landestheile die Werke Luthers[1]. Bei den Visitationen wurde nachgesehen, ob die vorgeschriebenen Bücher vorhanden, und gefragt, ob sie benutzt waren. Wo sind diese libri parochiales durchgehends bei unseren Kirchen geblieben? Sie sind zum Theil verschleudert, großentheils aber in den feuchten Kirchenschränken vermodert, und letzterer Uebelstand war eine Hauptursache, weshalb man in neuerer Zeit vorschriftsmäßig die Schränke in die Pastorate verlegte.

Die Sprache, in welcher gepredigt und in der Kirche gesungen wurde, war die Landessprache, also die niedersächsische oder plattdeutsche in Nordalbingien, d. i. in ganz Holstein, in Dithmarschen, in Lübeck und Hamburg, gleichwie in dem größeren Theile von Schleswig, namentlich in allen Städten dieses Herzogthums, Hadersleben mit einbegriffen[2], in ganz Nordfriesland und in der Landschaft Angeln. Dagegen war es die dänische Sprache im Amte Hadersleben, wie auf den Inseln Alsen und Aerrö. Die Gränze des dänischen Sprachgebietes ist für die angränzenden Gegenden in der Reformationszeit nicht ganz unzweifelhaft. Wir wollen uns jedoch auf diesen Sprachenstreit, der bekanntlich in unseren Tagen eine stark politische Farbe angenommen hat, hier nicht weiter einlassen, und nur zum Schlusse bemerken, daß erst am Ende des


  1. Lau, S. H. Reformationsgesch. S. 388.
  2. Das. S. 449 ff.