Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/149

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Cismar an Detlev Ranzau zu Kletkamp pfandweise übertragen, welcher auch als Amtmann zu Cismar und seit 1584 zugleich zu Oldenburg oft genannt wird[1]. Im Jahre 1597 erhandelte die Königin Sophie das Amt Cismar vom Herzoge Johann Adolph für eine jährliche Abgabe von 3000 Reichsthlr.; es ward aber 1601 dem Herzoge wieder überliefert, welcher es seinem Bruder, dem Erzbischof Johann Friederich, abtrat. — Die kleinen Städte Grömitz, Grube, Zarpen, welche Lübisches Recht hatten, verloren mit der Abnahme und dem Eingehen der Klöster, in deren Bezirk sie lagen, ihren städtischen Charakter.

Wie lange eigentlich die Karthause zu Arensbök bestanden habe, welche mit ihren Gütern 1544 dem Königlichen Landesantheil zufiel, ist nur annähernd zu bestimmen. Der Prior Henning hat 1551 in großer Geldnoth noch 2000 Mark von Henneke Ranzau auf Nehmten aufgenommen und dafür das Dorf Swienkuhlen zu Pfande gesetzt; ferner nahm er von demselben 1558 1000 Mark auf und gab das Dorf Sebelin zu Pfande dafür. Noch 1562 hat das Kloster Anleihen gemacht und dafür Grundstücke verpfändet[2], ist also damals noch im Bestande gewesen; 1565 aber zahlte die Königin Dorothea die Zinsen von obgedachten 2000 Mark an Henneke Ranzau aus. Sie hatte unter Anderm auch Arensbök zum Leibgedinge, welches übrigens schon 1564 ihrem Sohne, Herzog Johann dem Jüngeren, zugetheilt war, der aber erst 1571 nach dem Tode der Mutter in Besitz treten konnte. Noch 1566 ist die Karthause als bestehend und zur Lübecker Diöcese gehörig angesehen worden[3]. Inzwischen wurde 1575 ein Amtmann nach Arensbök gesetzt; Herzog Johann ließ die Klostergebäude 1584 abbrechen und statt dessen in einiger Entfernung 1593—1601 ein Schloß aufführen. Zum Vorwerk wurden 1593 das Dorf Arensbök und 1599 das Dorf Kellershagen niedergelegt, das Amt durch Ankauf von Gütern vergrößert. Wann in Arensbök die Reformation zu Stande gekommen, darüber findet sich keine gewisse Nachricht; der


  1. Nordalb. Stud. IV, 265. V, 302. VI, 97. Zeitschr. S. Hist. Gesellsch. II, 147. IV, 327.
  2. Hansen, Nachricht von den Holstein-Plönschen Landen, S. 94. Der Güterbesitz des Klosters wird 1553 angegeben zu 39 Dörfern, mehreren Mooren, Höfen und Fischteichen.
  3. Archiv f. St. u. K.-Gesch. V, 177.