Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/148

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Wie es mit Aufhebung des Chorherrenstifts zu Segeberg zugegangen, darüber findet sich nichts Gewisses aufgezeichnet. Daß das Kloster 1534 zugleich mit der Stadt und Gieschenhagen solle von den Lübeckern in Asche gelegt sein, wie man angenommen hat, verhält sich nicht so. 1541 schickt der Superior des Generalcapitels des Augustinerordens in einem Schreiben an den Propsten zu Bordesholm noch dem benachbarten Pater Prior zu Segeberg Grüße. In der Landestheilung 1544 fiel das Kloster dem Könige zu, und als Christian III. 1550 das Hospital zu Segeberg bestätigte, wozu Pater und Convent ein Haus hergegeben hatten, wird dem Pater noch eine Stimme bei Anordnung der Vorsteher des Hospitals eingeräumt. Von den Klostergebäuden ist 1588 und 1597 noch so die Rede, als ob sie bestünden[1]. Man wird die Chorherren ruhig haben aussterben lassen. Das Klostergut aber ward später zum Amte geschlagen. Etwas davon war indessen in der Reformationszeit veräußert, namentlich an Johann Ranzau vor 1526 58 Morgen Landes in der Wilstermarsch, und 1536 das Dorf Bokhorst im Kirchspiel Neumünster.

Das Kloster Cismar ward noch nicht gleich, nachdem es in der Landestheilung 1544 an Herzog Adolph gefallen war, aufgehoben, denn es findet sich, daß noch 1546 der Abt Augustinus, um die Schulden des Klosters zn erleichtern, das Gut Manhagen an Margaretha Brockdorff verkauft, auch noch 1552 das Kloster eine Schuld in Lübeck von 157 Mark bezahlt hat[2], woraus hervorgeht, daß es noch eine selbstständige Verwaltung gehabt hat. Dann aber ward es in ein landesherrliches Amt verwandelt und das Kloster zum Amthause eingerichtet. Die Capelle des Klosters blieb erhalten, und es wurde darin je zuweilen von dem Pastor zu Grube gepredigt. Die Klosterfelder sind in späterer Zeit parcelirt worden. Nachdem das Kloster dem Gottorfer Landestheile zugelegt war, übertrug Herzog Adolph die Verbittung desselben dem Amtmanne zu Oldenburg. Uebrigens ließ er aber das Kloster, wie wir eben gesehen haben, unter einem Abte noch eine Reihe von Jahren bestehen[3], obgleich Joachim Ranzau in Urkunden als Amtmann von Oldenburg und Cismar bezeichnet wird. Nachher aber ward


  1. Westphalen, M. In. I. p. 25.
  2. Diplom. Coen. Cism. bei Westphalen M. In. IV, p. 3470 u. 3476.
  3. Staatsb. Mag. IX, 690. Zeitschrift d. Hist. Gesellsch. IV, 190.