Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/130

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  4. Band
3. Band  |  Inhalt des 3. Bandes
<<<Vorherige Seite
[129]
Nächste Seite>>>
[131]
SH-Kirchengeschichte-3.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


verblichen war. Gottorfisches und Königliches Militair rückte ein uud schlug sich vor dem Eutiner Schlosse; Englische und Holländische Vermittelung führten die Verhandlungen dahin, daß Prinz Carl mit einer Pension abtrat, Christian August Bischof wurde. Er führte als Administrator zugleich die Gottorfische Landesregierung für seinen minderjährigen Brudersohn, starb 1726, 24. April. Sein Sohn Carl, schon zum Coadjutor erwählt, trat aber noch die bischöfliche Regierung nicht an; im Begriff, mit einer Tochter Peters des Großen, der nachherigen Kaiserin Elisabeth, sich zu vermählen, starb er zu Petersburg an den Blattern 1727, 1. Juni. Das Domcapitel ergriff wieder die Regierung und erwählte dann 1727, 16. September, den Prinzen Adolph Friederich, den zweiten Sohn von Christian August, der 1739 auch die Verwaltung des Gottorfischen Holsteins für den minderjährigen Herzog Peter (nachherigen Russischen Kaiser Peter III.) übernahm, 1743 durch Einfluß der Kaiserin Elisabeth zum Schwedischen Thronfolger erwählt ward, und 1750, den 29. October, das Bisthum resignirte zu Gunsten seines Bruders Friederich August, der 1743 zum Coadjutor erwählt worden war. Nun war der Vertrag von 1647 hinsichtlich der sechs aus dem Gottorfischen Hause zu erwählenden Prinzen erfüllt; das Capitel machte von seiner Freiheit Gebrauch und erwählte 1756 zum Coadjutor den damals erst dreijährigen Prinzen Friederich von Dänemark. In dem Tauschvertrage zwischen Rußland und Dänemark über das großfürstliche Holstein gegen Oldenburg ward festgesetzt, daß Friederich auf seine Würde als Coadjutor Verzicht leisten sollte; Rußland aber trat die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, die 1774 zu einem Herzogthum erhoben wurden, an den Bischof Friederich August ab, der also nun zugleich Herzog wurde; das Capitel beförderte dessen Brudersohn (einen Sohn des jüngsten und vierten Sohnes des Bischofs Christian August, des Prinzen Georg Ludwig) Peter Friederich Ludwig 1776 zur Coadjutorwürde, der, nachdem 1785, den 6. Juli, der Herzog und Bischof Friederich August gestorben war, am 5. August 1785 zum Bischof erwählt ward, zugleich auch Landesadministrator für den gemüthskranken Sohn des verstorbenen Herzogs, Peter Friederich Wilhelm, war und nach dessen 1823 zu Plön erfolgten Tode auch das Herzogthum erlangte. Das Domcapitel hatte ihm inzwischen 1799 die Versicherung gegeben, daß die drei nächsten Wahlen wiederum auf Prinzen des Gottorfischen Hauses