Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/125

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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werden sollten[1]. Ein Theil der Domcapitelsgüter mit einigen Kirchenländereien mehr wurde dem von Herzog Johann 1569 gestifteten Hospital beigelegt. Die Fundationsurkunde[2] zählt die Besitzungen auf, die ansehnlich sind, und 33 Pflüge betrugen. Es wurden zwei Vorsteher und ein Armenvogt bestellt. Die Verpflegung im Hospital war nicht kärglich; davon zeugt ein vorhandener alter Speisezettel.

Bevor wir weiter fortschreiten, ist hervorzuheben, daß bereits ein Jahr vor Erlaß der Kirchenordnung zwei Pastoren als Commissare an die Stifter und Klöster im Lande abgesandt wurden, um den Uebertritt zur neuen Lehre und Liturgie unbedingt zu fordern. Die beiden Commissare, welche Christian III. dazu abordnete, waren die Pastoren Rudolph von Nimwegen zu Kiel und Johann Meyer zu Rendsburg, und den von ihnen 1541 erstatteten Bericht haben wir nach der Urschrift angefügt[3]. Derselbe, in hochdeutscher Sprache abgefaßt, berichtet darüber, wie sämmtliche Klöster und Prälaten, mit Ausnahme des Klosters Uetersen und des Bischofs von Lübeck, sich dem Königlichen Befehl demüthig unterworfen hätten, so daß sie die papistische Lehre und Liturgie gänzlich fallen lassen und abstellen würden. Das Nonnenkloster zu Uetersen verweigerte hingegen eine Erklärung mit Beziehung auf die Schauenburgische Landesherrschaft, unter welcher das Kloster belegen sei, und der Landdrost zu Pinneberg Hans Berner fand sich ein und gab einen gleichen Bescheid ab, auf die Landeshoheit der Schauenburgischen Grafen sich berufend; er sprach dabei die Hoffnung aus, der König werde das Kloster ungestört bei seinen alten Gerechtsamen und mit diesen neuen Dingen unbeschwert lassen. Er werde darüber an seinen Landesherrn Bericht erstatten. Der Bischof Balthasar (Ranzau) ließ sich auf Verhandlungen nicht ein, indem er sich darauf bezog, daß zuvörderst ein gemeiner Landtag gehalten werden sollte. Dabei empfing er die Herren Commissare mit allen Ehren, lud sie bei sich zu Tische ein und ließ sie in seiner Equipage weiter befördern.


  1. Lackmann, Einl. I, 412. Chr. Jessen (Conrector), Vorgeschichte der latein. Schule in Hadersleben. (1867.)
  2. Rhode, Saml. p. 134-137. Lautrup, Chronik von Hadersleben. S. 97 ff.
  3. Urkundl. Beil.