Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/122

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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zu ziehen (1557—1587), und die daraus erwachsenen Verhandlungen näher zu erörtern, möchte hier nicht am Platze sein; es gehört dies Alles mehr der politischen als der Kirchengeschichte an, und es handelte sich immer nur um ein kleines Fürstenthum, das bloß den Namen eines Bisthums noch führte, dann aber auch diesen verlor und zu einem Amte herabsank, zuletzt mit seinem Ueberrest zu einer Vogtei des Amtes Husum, als 1701 die Auflösung des Amtes erfolgte.

Wie man dem Domcapitel zu Schleswig eine veränderte und allerdings recht nutzbare Einrichtung gab, welche durch die Kirchenordnung bestätigt ward, ist erwähnt. Aber die Landestheilung 1544 richtete auch diese Einrichtung zu Grunde, und als das Capitel nun das nicht sein konnte, wozu es bestimmt worden war, mußte es allgemach seinem Ende entgegengehen[1]. Der Einfluß des Capitels hörte immer mehr auf. Nur für den Gottorfer Antheil blieb es noch Consistorium bis 1595. Die Hohe Schule, welche besonders der Fürsorge des Capitels anempfohlen war, konnte nicht recht zu Stande kommen; erst später betheiligten mit einigem Erfolge sich ewige Mitglieder des Capitels[2] an diesem Pädagogium. Der Revers, den Herzog Adolph dem Capitel gegeben hatte, um zum Bisthum zu gelangen, ward nicht gehalten, ward vielmehr, nachdem es zu bedeutenden Mißhelligkeiten gekommen, gänzlich vernichtet. Der Herzog hatte seinem Hofprediger Volquard Jonä und ein paar anderen Geistlichen 1557 eine allgemeine Visitation seiner Kirche aufgetragen, und dies gab die erste Veranlassung zum Streit mit den Domherren, die darin einen Eingriff in ihre Gerechtsame sahen. Dem Volquard Jonä ward das Leben so sauer gemacht, daß er sich vom Hofe wegsehnte, auch wirklich als Pastor nach Garding zog. In seinen Briefen beschwert er sich besonders über den Lector M. Cäso Eminga, den Archidiaconus Hieronymus Cypräus oder Kupferschmidt und den Domherrn Conrad Hochgreve. Der Hofprediger verfuhr auch nicht säuberlich mit ihnen. In einem seiner Briefe nennt er sie: „Epicuri de grege porcos“. Es ging


  1. Wir beziehen uns hier auf die Abhandlung von Jensen: „Zur Geschichte des Schlesw. Domcapitels besonders nach der Reformation“ in Bd. II. des Archivs f. St. u. K.-Gesch. S. 451—508.
  2. Sach, Die schola trivialis s. particularis und das paedagogium publicum in Schleswig während des XVI. Jahrhunderts. (Schleswig 1873.)