Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/117

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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unter die Aufsicht der lutherischen Superintendenten zurück, welche als Nachfolger jener Bischöfe eingesetzt wurden, und für welche bald wiederum der alte Bischofsname gebräuchlich wurde. Der Grundbesitz aber, auf welchen jene alten Bisthümer fundirt waren, fiel der Krone zu. Dies war namentlich auch der Fall mit dem nicht unbeträchtlichen Besitzthum, welches der bischöfliche Stuhl zu Ripen im Umfange des Herzogthums Schleswig gehabt hatte. Auf dem Schlosse Mögeltondern pflegte der Bischof einen Amtmann zu halten; 1539 hatte noch Detlev von Ahlefeldt dasselbe inne, aber nicht mehr von des Bischofs, sondern von des Königs Hand, und noch 1543 war die Verbindung mit dem Herzogthum nicht aufgelöst, denn im Pflugschatzregister dieses Jahres steht Detlev von Ahlefeldt „tho Groten-Tondern“ noch mit 105 Lansten aufgeführt. 1545 erhielt er es pfandweise vom Könige für 16000 Mark, und hatte es im Besitz, bis er 1562 von Niels Lange ausgelöst wurde. Darauf besaßen es die Ranzaus, ohne Zweifel auch pfandweise, bis 1661, 5. September, der König Mögeltondern an den Stiftsamtmann Hans Schack zu Ripen verkaufte und es 1671 zu einer Grafschaft Schackenburg erhob. Troyburg hatte 1532 Wulf Pogwisch auf Buckhagen vom Bischof als Lehn erhalten und besaß es noch 1550. Darauf waren hier noch verschiedene Königliche Lehnsleute, bis 1570 Peter Ranzau zu Ahrensburg tauschweise Troyburg vom König gegen Wamdrup an der Königsau eigenthümlich erwarb, und seitdem ist es ein adliges Gut gewesen.

Das Domcapitel zu Ripen, welches auch im Bezirk des Herzogthums Schleswig begütert war, blieb vor der Hand noch in seinem Bestande, indessen freilich in anderer Weise als bisher. Das Capitel behielt seine Güter und Einkünfte; die Prälaturen und Canonicate aber wurden dazu benutzt, um Männern, die in andern Aemtern standen, einen Zuschuß zu ihrer Besoldung zu gewähren, oder solchen, die sich auf irgend eine Weise verdient gemacht hatten oder in Gunst standen, ein gewisses Einkommen zu verschaffen. So verlieh Christian III. 1545 dem jedesmaligen Stadtarzt zu Ripen ein Canonicat. Mitunter wurden Prediger, Secretaire, Hofbediente, auch wohl Wittwen damit begnadigt. So findet sich 1662, wo das Capitel noch bestand, unter anderen als Inhaberin eines der zehn Canonicate Margaretha beati Doct. Erici Monradi vidua. Auch die Prälaturen dauerten noch fort.