Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/116

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Gerade in den höheren Regionen der Geistlichkeit hatten die Mißbräuche sich gehäuft, welche abzustellen man bemüht war, gerade hier hatte die Verweltlichung der Kirche am meisten um sich gegriffen; von hier aus erfolgte auch der meiste Widerstand, und so konnten diese Stiftungen, die ohnehin großentheils von ihrer ursprünglichen Bestimmung sich weit entfernt hatten, fortan nicht mehr, wenigstens in ihrer damaligen Weise nicht mehr bestehen. Bei Erzählung des Verlaufs, den die Reformation nahm, ist bereits bemerkt, welche Stellung die höhere Geistlichkeit und die Klöster dabei einnahmen, und zum Theil erwähnt, wie es ihnen erging. Es wird aber nicht undienlich sein, hier in einem eigenen Capitel ihre durch die Reformation herbeigeführten Schicksale zusammen zu stellen, die Veränderungen, welche sie erlitten, anzugeben, namentlich auch nachzuweisen, was aus dem großen Grundbesitz wurde, den sie erworben hatten, und durch welchen sie, abgesehen von ihrem sonstigen Einflusse, so bedeutend waren; dabei denn auch um des Zusammenhanges willen hier gleich über diesen Zeitraum hinaus, wo es nöthig, ihre Geschichte fortzuführen; doch erreichten schon in diesem Zeitraume die allermeisten völlig ihre Endschaft.

Die geistliche Aufsicht über die in Betracht kommenden Lande war, wie bereits im ersten Theil dieses Werks dargestellt ist, unter die Bischöfe von Ripen, Odensee, Schleswig, Lübeck und den Erzbischof von Bremen vertheilt, und es kamen dabei noch insbesondere die Domcapitel zu Ripen, Schleswig, Lübeck und Hamburg mit ihren Prälaten, welche die geistliche Jurisdiction ausübten, in Betracht, während ein specieller Einfluß des S. Knuds-Klosters in Odensee, das dort die Stelle eines Capitels vertrat, nicht nachzuweisen ist, so wenig als an der geistlichen Aufsicht die Collegiatstifte zu Hadersleben und Eutin eigentlichen Antheil hatten, deren wir indessen am füglichsten hier gleich mit erwähnen können.

Es ist oben von uns erzählt worden, wie 1536 durch Gefangennehmung sämmtlicher Bischöfe des Königreichs Dänemark die bischöfliche Macht nach alter Weise dort ihre Endschaft erreichte, und dies war denn von Einfluß auch auf diejenigen Theile des Herzogthums Schleswig, die den Sprengeln von Ripen und Odensee angehört hatten, wiewohl schon vor 1536 hier die bischöfliche Gewalt erloschen und eine anderweitige kirchliche Aufsicht angeordnet war. Doch kehrten in der Folge jene Landesantheile großentheils