Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/081

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  4. Band
3. Band  |  Inhalt des 3. Bandes
<<<Vorherige Seite
[080]
Nächste Seite>>>
[082]
SH-Kirchengeschichte-3.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


VII.

Erste Einrichtung der kirchlichen Aufsicht nach der Reformation.

Wie die Reformation nicht mit Einemmale geschah, sondern allmälig, so konnte auch anfangs keine gleichförmige Anordnung eines Kirchenregiments für alle Landestheile gegeben werden. Die Gewalt und der Einfluß der bisherigen Kirchen-Oberen erlosch nach und nach, indem die Reformation an einzelnen Orten und in einzelnen Gegenden zu Stande kam; sie suchten ihre Macht so lange aufrecht zu erhalten, als es möglich war, und es trat dadurch ein sehr ungleichförmiger Zustand ein, während dessen es hin und wieder überhaupt an aller kirchlichen Aufsicht fehlte; wobei es geschehen konnte, daß, worüber geklagt wird, eine Verschleuderung des Kirchenguts Statt fand, indem es Manche gab, die während dieser Zeit ihres eigenen Vortheils wahrnahmen. Von den liegenden Gründen und Einkünften der geistlichen Stiftungen und Kirchen ging erweislich manches während dieser Zeit in die Hände von Privat-Personen über: von den Kostbarkeiten und Kirchengeräthen ward manches entwendet und unterschlagen. Es ist in der Hauptsache nicht unrichtig, wenn Lau in seiner Reformationsgeschichte sich dahin äußert: „Für das Kirchenvermögen war die Zeit von 1526—1540 sehr verderblich, und der größte Theil desselben ging verloren. Vieles davon eignete sich die Landesherrschaft zu, die sich als den rechtmäßigen Eigenthümer betrachtete. Sie verwandte nicht blos die Materialien der niedergebrochenen Kirchen und Klöster zu Schloßbauten, sondern ließ sich auch sämmtliches Gold und Silber und was sonst in den Kirchen und an den Altären Werthvolles war, ausliefern. Das Gold an den Heiligenbildern und den Kirchenzierrathen wurde abgeschabt und nebst allen goldenen und silbernen Kirchengefäßen bis auf Einen Kelch an die herrschaftliche Kasse abgegeben. 1532 mußten alle Glocken bis auf die kleinste ausgeliefert, und wenn eine Gemeinde eine größere Glocke zu behalten wünschte, dieselbe von der Regierung mit Gelde ausgelöst werden. Solches geschah z. B. 1530 von dem