Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/105

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Zeit lang die Herren von Ratlow. Die Brüder Claus und Joachim aus dieser Familie bezeugten 1447, daß sie von Abt und Convent für ihre Lebenszeit die Vogtei des Klosters hätten und dieselbe, wie ihr verstorbener Vater, unentgeltlich, blos für gewisse Brüchgelder, die ihnen zufallen sollten, um Gottes und des heiligen Johannes willen treulich führen wollten. Die Klosterkirche war vermuthlich gleichzeitig mit den andern Gebäuden aufgeführt, 1238, und ausschließlich für das Kloster bestimmt, da dasselbe im Bezirk der Gruber Parochie errichtet wurde, welche in ihrem Bestande blieb. Das Patronatrecht über die Kirche zu Grube soll das Kloster aber bereits 1249 erlangt haben, sowie es 1323 auch das Patronat zu Grömitz bekam. 1546, ja noch 1552 scheint das Kloster in seinem Bestande gewesen zu sein und ist wahrscheinlich erst aufgehoben, als die letzten Mönche ausstarben. Wie groß die Zahl der Mönche dieses Klosters gewesen ist, darüber findet sich keine Angabe.

Wir müssen nun noch einen Blick zurückwerfen auf den Nonnenconvent, der das Johanniskloster in Lübeck einnahm, nachdem die Mönche dasselbe hatten verlassen müssen. Dies Kloster, obgleich sonst in unsre Landesgeschichte nicht weiter eingreifend, geht uns hauptsächlich deshalb an, weil es in Wagrien ziemlichen Landbesitz erwarb, wie wenig es auch anfangs besaß, da den Mönchen das Meiste verblieb, und dieselben noch, wie vorhin erwähnt, mit Gelde abgefunden werden mußten. Aber das Kloster kam bald zu Kräften und konnte Ankäufe von umliegenden Gründen machen. Die Nonnen waren, wie bemerkt, Cistercienserinnen und standen unter einer Aebtissin und Priörin. Nach den aufbehaltenen Namen dieser Vorsteherinnen[1] zu urtheilen, scheinen hauptsächlich Töchter aus angesehenen Lübecker Familien Aufnahme in das Kloster gefunden zu haben und zwar in beträchtlicher Anzahl, denn bei der Reformation waren 71 Nonnen da. Die Einkaufsgelder derselben mögen hauptsächlich den Grund zum Vermögen der Stiftung gelegt haben, und Manches auch sonst für Begräbnisse und Seelmessen derselben zugeflossen sein. Die Kirche ist, wie aus manchen Alterthümern, welche noch lange nach der Reformation in derselben aufbehalten wurden,


  1. Siehe v. Melle, Nachr. von Lübeck, S. 263 ff.