Schafstall (Bautyp)

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Quellen regionaler Bautypen: Als Quelle für vergleichende, systematische Untersuchungen von Bautypen, unter unterschiedlichen Gesichtspunkten, bieten sich zeitliche Gebäudesteuerrollen und Brandkataster an. Hier lassen sich auch zeitliche Lebensumstände mit den natürlichen und kulturellen Gegebenheiten unserer Vorfahren in der jeweiligen Generation erkennen ...

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Größerer Schafstall, Fachwerk mit Lehmgeflecht

Historische Schafställe

Schafstall und Drift in der Hülsberger Mark
Le Coq, Topographische Karte -Westfalen (1805)

Hüt- und Driftgerechtigkeit

Die Hut- und Driftgerechtigkeit ist eine Befugnis, sein Vieh auf eines Andern Grund und Boden zu weiden. Nach regionalem oder lokalem Gewohnheitsrecht sind die Driften entweder Gerechtigkeiten der Herrschaften, nämlich der Ämter (Bezirk) , oder Gerichts- und Grundherren, der Eigentümer der Güter, oder aber der Gemeinheiten (Markgenossenschaft), und werden auf den Grundstücken der Untertanen oder Markgenossen mit ihnen gemeinschaftlich, oder mit Ausschließung derselben ausgeübt

Die Untertanen hingegen sind nicht allezeit befugt, auf den Grundstücken der historischen Ämter und Gutsherren zu hüten, vielmehr haben diese öfters ihre besondere Amts- Haus- und Weidegrenzen. Wem nun die Hut- und Driftgerechtigkeit zusteht, der übt solche "Jure servitutis aus. Wenn eine einzele Privatperson, oder eine einzele Gemeinheiten (Markgenossenschaft) oder ein Amt (historisch) etc. diese Gerechtigkeit privative ausübt, so nennt es sich eine Hauptdrift; wird dieses aber von mehreren zugleich durchgeführt, so wird es Koppeldrift genannt

Abgrenzungen durch Grenzsteine

Die Schnade als "Trennschnitt" zwischen diesen unterschiedlichen Gerechtigkeien wurde festgemacht an den Schnadsteinen, welche meist dort eingegraben waren, wo die Grenze ihren jeweiligen geraden Verlauf wechselte. Der ordentliche Sitz dieser Schnadesteine wurde bei der jährlichen Schnadebegehung geprüft.

Beispiel einer umstrittene Drift oder Trift

Am 08.05.1481 schlossen Gosen von Raesfeldt (zu Haus Ostendorf), die Ratsfreunde von Recklinghausen Henr. von Uhlenbrock und Reiner v. Westerholt, so wie Bürgermeister und Rat von Dorsten einen Vergleich wegen der Weide und Drift in den (Lipp-) Ramsdorfer Marken. Betroffen davon waren die von der Familie "von Hervost" im 14. Jhdt. an Johann von Senden verkauften Güter in Hervest, welche 1415 an die Stadt Dorsten gekommen waren.

  • Die Angelegenheit blieb weiter strittig. Am 1510 Januar 26, op den Saterdach nest na "pauli Conversionis dage" (Samstag nach dem 25. Januar) erfolgte vor dem Richter zu Recklinghausen, Johann Steymwerch, eine Gerichtssprache, in Sachen des Johan von Raisfelt (zu Haus Ostendorf) betreff die "Drifft" und Gerechtigkeit, der Zucht von Pferden, Kühen, Schweinen für das Haus Ostendorf im Kirchspiel Lippramsdorf (wohl auch in der Hülsberger Mark). Es sagen aus: Alart Molner, Wessel op der Hustede, Johan Hürfelt, Johan Varenstege, Cop van Hamme, Berent van Ermellen, Balthasar Hesse, Wessel Vunck, Evert Vunck, Johan van Lynde und Johan Schonebecke. Zeugen: Berthold van Varssen, Wennemar van der Hambecke, Herman Reckeman. [1]

Viehhaltung in der Mark

Noch bis weit ins 19. Jahrhundert hinein wurde das Vieh nicht ganzjährig im Stall gehalten. Die Befugnis der Hut- und Driftgerechtigkeit im Rahmen der Dreifelderwirtschaft, war eine Befugnis nach älteren Gewohnheitsrechten und wurde lokal unterschiedlich gehandhabt. Die galt auch für die dazu erforderlichen Baulichkeiten wie Brand-, Schaf- oder Schütteställe. In der Lippramsdorfer Mark und der Hülsberger Mark waren die Hütungs- und Weiderechte weitestgehend von der Grundherrschaft und vom Umfang des Besitzes der Erbpächter in den Markenordnungen und Erbpachtverträgen bestimmt.

Beispiel einer Viehausstattung

Schafstall: Einblick in Unterteilungen mit Hürden

Historischer Bautyp

Zwei Arten von Schafställen waren nach J.P. Joendl im Jahr 1826, nach seiner mehrbändigen Werk zur historischen Baukunst notwendig, nämlich Mutterschaftsställe und Ställe für güste Schafe. Ein Schaf geht güst, wenn es entweder noch gar nicht, oder doch seit einigen Jahren nicht getragen hat und auch noch keine Milch gibt. Dies beeinflusst die Größe der Schafställe. [2]

Lage Größe und Bauart im 18. Jhdt.

Bei großen Landgütern alle Stallungen mit ihrem Mist um einen Gutshof herum zu errichten. Der dann an einem Platz anfallende Stalldünger stehht dann allein von dort aus zur Verrteilung auch auf die entfernteren Felder an. Die Anhäufung vieler Gebäude auf einem Platz birgt bei Feuersbrünsten weitere Gefahren in sich, wegen der Raumenge und der Schwierigkeiten der Evakuierung von Vieh im Notfall. Weiterhin liegen, wegen bestehender Hut- und Driftgerechtigkeit die Schafweiden weit außerhalb der größeren Hofstätten in der gemeinen Mark.

Von daher war es vorteilhaft, Schafställe isoliert auf einem höheren, luftigen und trockenen Standort in der gemeinen Mark, in der Nähe der Weidemöglichkeit zu errichten. Direkt beim oder nahm am Schafstall sollte sich ein freier, vor der Mittagshitze geschützter, trockener, mit Gras bewachsener und mit Bäumen umsäumter Platz befinden. Hier könnten die Lecksteine (Geleckgrändel) für die Schafe aufgestellt, die Schafe geschoren oder in regnerischen Zeiten doch einzelne Stunden aus dem Stall ins Freie gelassen werden. Die Schafställe sollten südlich ausgerichtet und durch einen Treibweg erschlossen sein.

Größe des Schafstalls

Die größe des jeweiligen Schafstalls hängt von der Anzahl der des einzustellenden Schafe ab.

  • Ein ausgewachsenes Mutterschaft misst in natürlicher Stellung mit etwas gehobenem Hals und herabhängender Schnauze 3 Fuß 11 Zoll, an Umfang hat ein güstes 4 Fuß 1 Zoll , trächtig bis zu 10 Zoll mehr.
  • Ein Zeitschaf (zweijähriges Schaf) ist 3 Fuß 7 Zoll lang, 3 Fuß 9 Zoll im Umfang.
  • Ein Jährling ist lang 3 Fuß 2 Zoll, im Umfang 2 Fuß 6 Zoll.
  • Bei Widdern (Böcken) muss auch auf die Hörner Rücksicht genommen werden.

Mutterschafställe müssen gegenüber güsten Schafen verhältnissmäßig größer sein, da sie währen der Trächtigkeit mehr Raum benötigen. Dazu benötigte Ablammkauen und Hürdenabteilungen sind einzustreuen und regelmäßig zu reinigen. Die Mütter und die fast gleiche Zahl der Lämmer benötigen bis zu ihrem Absetzen viel Raum.

Im 18. Jahrhundert begann man größere Schafställe zu bauen. Da man die Schafe in der Regel nur noch einmal jährlich Scherte, wodurch sich das Volumen der Schafe erhöhte, und ebenso sich der Raumbedarf unter Einbeziehung der Raufen, Lecksteine, Hürdenabteilungen für Lämmer, kranke Schafe und Gänge veränderte.

An Stalloraum wurden im 18. Jahrhundert für erforderlich gehalten:

  • für jedes Mutterschaf mit Lamm 12 – 14 Fuß2
  • und für jedes güstes ältere Schaf 10 Fuß2
  • für jeden Jährling 8 Fuß2

Ausmistung und Stallhöhen

Da Stroh knapp und teuer war, wurden in sandigen Böden zur Mistung regelmäßig aus vorhandenen Heideflächen in der gemeinen Mark Plaggen gestochen oder Laub aus Waldungen eingesetzt. Gewöhnlich wurden Schafställe nur zweimal jährlich ausgemistet. Bei dem noch im 18./19. Jahrhundert vorhandenen Düngermangel, wurde zur Erreichung größerer Düngemengen in den Ställen kräftig untergestreut.. Von daher wuchs der Mist in den Ställen oft auf 24 Zoll Höhe und darüber an.

Weil sich hierdurch der Höhenraum ziemlich verminderte und zusätzlich der ununterbrochen im Stall liegende Mist stark ausdünstete, mussten die Ställe entsprechend luftiger in der lichten Höhe angelegt sein. Von daher sollte damals kein Schafstall niedriger, vom Erdboden an bist unter das Gerähme der Decke, als 10 Fuß in der lichten Weite unterschreiten, eher sollte man noch einen Fuß hinzu legen.

Fußnoten

Weblinks

Zeitlich, regionale Begriffsdeutung

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