Herforder Chronik (1910)/577

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Herforder Chronik (1910)
<<<Vorherige Seite
[576]
Nächste Seite>>>
[578]
Herforder Chronik 1910.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Von den Schreibschülern.

Man kann auch keine Schreibeschule, noch irgendeine Winkelschule, innerhalb oder außerhalb unserer Stadt auf dem Berge gestatten, besonders, damit die rechte Schule nicht beeinträchtigt werde, und die Jungen sich auch nicht zusammenrufen (raufen?) aus vielen Schulen. Damit sie auch in Gottes Wort und Zwange wohl erzogen werden und samt den Lateinischen (d. i. den Lateinschülern) in der Kirche mitsingen, so soll man eine abgesonderte Abteilung einrichten von den deutschen Schülern an einem abgesonderten Orte in der Schule; und denen müssen wir wohl vorschreiben rechtschaffene, gute Schrift usw., wie die Schriftmeister wissen, und rechnen lehren, auch Aufsätze machen und vor allem, daß sie ja den Katechismus lernen, um ihn mit den anderen in der Kirche zurzeit aufzusagen. Außerdem müssen sich die Meister befleißigen, die Jugend im figurierten Gesänge zu üben, aber kurz, daß es dem Volke keinen Verdruß mache. Wenn eine Braut zur Kirche geht, dann mögen sie in figurierten Gesängen singen nach ihrem Gefallen, wenn die Braut dem Kantor ihren Wunsch dahin äußert, sonst dürfen sie das nicht tun.

Außerdem wenn jemand stirbt und die Schulmeister mit den[GWR 1] Schülern geladen werden zum Begräbnis, so soll der Meister singen: „Aus tiefer Not“, „Mitten wir im Leben“ usw., „Gott der Vater“ usw. Was man ihnen dann geben wird, sollen die Gesellen unter sich teilen; während dem Rektor eine bestimmte Besoldung (etwas Bestimmtes?) gegeben wird.

Ort der Schule und Versorgung der Meister.

Wir wollen auch zur Schule einen wohlgelegenen, stillen und warmen Ort haben und ihr eine bequeme Stelle verschaffen, so bald als die Klöster leer werden; dem Magister wollen wir auch freie Wohnung besorgen, gut bei der Schule gelegen, es wäre denn der Fall, daß er schon eine Wohnung hätte bei den Seinen, wenn er eines Bürgers Kind wäre. Der Konrektor, da er doch der Studenten Meister ist, hat mit seinen Gesellen schon eine Wohnung im Besitz im Hofe (im Studentenhof). Diese zwei mit den Studenten und Kindern und Schülern auf der Neustadt werden am heiligen Tage (?) daselbst den Gesang besorgen im St. Johannis-Kirchspiel und sich nach dem Prediger schicken und richten.

Außerdem, wenn wir vermögen, wollen wir den Magister aus der Schatzkiste jährlich belohnen. Auch die beiden Gesellen alle Jahr. Auch den Konrektor und seine Gesellen lohnet der Hof (?) wie gebräuchlich ist. Der Schullohn (Schulgeld) soll halbjährlich voraus gezahlt werden (?), der reichen Bürgerkinder halbjährlich, der armen Kinder halbjährlich (?).

Denjenigen aber, die gar nichts vermögen (bezahlen können), sollen die Kistenherren aus der Armenkiste ein geziemendes Schulgeld verschaffen und dieses bei dem Schulmeister in der Schule bezahlen; daselbst mögen die Eltern oder Verwandte der Kinder darum einkommen. Es mag dann der Magister mit den Gesellen das Schulgeld teilen, so daß der Magister die Hälfte nehme und die andere Hälfte die Gesellen unter sich teilen. Auch soll der Magister verpflichtet sein, den Bürgern mit Treue anzusagen, wenn die Kinder ein oder zwei Jahr in die Schule gingen und nichts wegen Schwachheit des Verstandes lernen, was ja die Magister wohl merken können; damit sie sie beizeiten zu anderen geeigneten



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: deu