Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B189

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Beilage Nr. 23.


      14) Schenkung der Elisabeth Weber zu Aschaffenburg an die katholische Kirche zu Mörlenbach zu Gunsten des Fonds zur Erbauung einer katholischen Filialkirche zu Weiher, im Betrage von 300 Mark 5.svg;
      15) Schenkung der Wittwe Johann Kron I. zu Abenheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines Jahresgedächtnisses, im Betrage von 200 Mark 5.svg;
      16) Vermächtniß der Wittwe Regina Michel zu Abenheim an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung zweier Seelenämter, im Betrage von 400 Mark 5.svg;
      17) Schenkungen verschiedener Ungenannter an die katholische Kirche zu Groß-Zimmern zu Gunsten des Kirchenbaufonds, im Betrage von 4706 Mark 5.svg 49 Pfennig 5.svg;
      18) Schenkung des Georg Heinrich Keilmann zu Bürstadt an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung zweier Jahresämter, im Betrage von 400 Mark 5.svg;
      19) Schenkung des Bierbrauers Michael Groh zu New-York an die evangelische Kirche zu Wintersheim zur Erbauung einer Kirche, im Betrage von 500 Mark 5.svg;
      20) Schenkung des verstorbenen Karl Konrad zu Wenings unter der Bezeichnung: "Karl Konrad-Stiftung" an die evangelische Kirche daselbst zu Gunsten der Armen, im Betrage von 297 Mark 5.svg 95 Pfennig 5.svg;
      21) Schenkung des Herrn Grafen zu Erbach-Schönberg an die evangelische Kirche zu Gronau, bestehend in einem Glasgemälde im Chor mit dem Bilde des auferstandenen Christus im Werthe von 350 Mark 5.svg;
      22) Vermächtniß der Magdalene Kuhn zu Darmstadt an den Hauptverein der Gustav-Adolf-Stiftung im Großherzogthum, im Betrage von 5000 Mark 5.svg.
      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
            Darmstadt, den 13. Juli 1895.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
v. Knorr.
Dr. Wagner.



Bekanntmachung,
den Bau der Nebenbahn Weinheim-Fürth betreffend.

      Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß die zum 1. Februar 1893 vorübergehend zum Bau der Nebenbahn Weinheim-Fürth errichtete Neubau-Abtheilung I in Weinheim a. B. mit dem 30. September d. Js. wieder aufgelöst wird, und vom 1. Oktober ab alle den Bau der genannten Bahnstrecke etwa noch betreffenden Angelegenheiten von der Großherzoglichen Baubehörde für Nebenbahnen in Starkenburg (zu Darmstadt) behandelt werden.
            Darmstadt, den 20. September 1895.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Jordan.