Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B175

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Beilage Nr. 21.


Ruhestandsversetzungen.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
Am 24. Juli den Vorstand des Polizeiamts Gießen, Polizeirath Wilhelm Fresenius auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treugeleisteten Dienste, mit Wirkung vom 17. August an, in den Ruhestand. zu versetzen.

1) Am 10. Juli wurde der Bibliothekdiener bei der Bibliothek der Landesuniversität Heinrich Bruchhäuser auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienstführung, mit Wirkung vom 1. August an, -
2) am 17. Juli wurden der Bahnwärter bei den Oberhessischen Eisenbahnen Johannes Specht zu Lieblos auf sein Nachsuchen, und der Weichensteller bei den Oberhessischen Eisenbahnen Ludwig Röder in Grünberg wegen geschwächter Gesundheit, beide mit Wirkung vom 1. August an, -
3) am 19. Juli wurde der Bahnwärter bei den Oberhessischen Eisenbahnen Konrad Mehl zu Leusel auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. August an, -
4) an demselben Tage wurde der Lokomotivführer bei der Main-Neckar-Eisenbahn Karl Klink zu Darmstadt auf sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. August an, -
5) am 6. August wurde der Dammwärter Peter Selzer zu Hirschhorn auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treugeleisteten Dienste, mit Wirkung vom .1. September an, -
6) am 15. August wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Wald-Uelversheim, im Kreise Oppenheim, Johann Dressel auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste, mit Wirkung vom 16. Oktober an, - in den Ruhestand versetzt.


Konkurrenzeröffnungen.
      Erledigt sind:
1) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wahlheim, im Kreise Alzey, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Mark 5.svg. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden;
2) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ippesheim, im Kreise Alzey, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Mark 5.svg. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden;
3) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Rendel, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Mark 5.svg. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden;
4) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Oppenrod, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Mark 5.svg. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden;
5) eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Londorf, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Mark 5.svg. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden;
6) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lehnheim, im Kreise Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Mark 5.svg;
7) die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Vadenrod, im Kreise Alsfeld, mit einem jährlichen Gehalt von 900 Mark 5.svg. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden;
8) eine Lehrerstelle an der katholischen Schule zu Dieburg mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährlichen Gehalt von 1000-1600 Mark 5.svg. Mit der Stelle kann Organistendienst verbunden werden;
9) die I. Lehrerinnenstelle an der katholischen Schule zu Dieburg mit einem nach dem Dienstalter sich bemessenden jährlichen Gehalt von 1000-1250 Mark 5.svg. Dem Kreisrath, sowie dem katholischen Pfarrer und dem Stadtvorstand zu Dieburg steht das Präsentationsrecht zu derselben zu;