Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B163

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 22.



Formular für die Anmeldung.
Staat . . . . . . . . . . . . . . . . Bezirk der unteren Verwaltungs-
behörde . . . . . . . . . . . . . . . .
Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde[GWR 1] . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . .
Gemeinde- (Guts-) Bezirk . . . . . . . . . .
Anmeldung.
auf Grund des § 11 des Bauunfallversicherungsgesetzcs vom 11. Juli 1887 in Verbindung mit § 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.
Name
des
Unternehmers
(Firma).
Gegenstand
des
Betriebes.*)
Art
des
Betriebes.**)
Zahl der durch-
schnittlich beschäf-
tigten versicherungs-
pflichtigen Per-
sonen ***)
Bemerkungen.†)
1.
2.
3.
4.
5.

























. . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . 1887
(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)
      *) Z. B. Strom- und Wegebauarbeiten.
      Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen.
      **) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren.
      ***) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als 10 versicherungspflichtige Personen (Arbeiter und solche Betriebsbeamte, deren Jahresarbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn zweitausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden.
      †) Beispiele: "Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884."
      "Der Wegebaubetrieb ist der Hauptbetrieb. Der Unternehmer gehört wegen der bei dem Wegebau herzustellenden gemauerten[GWR 2] Durchlässe der Nordöstlichen Baugewerks-Berufsgenossenschaft an."
      oder:
      "Die Erdarbeiten (Eisenbahndammschüttung, Herstellung von Eisenbahneinschnitten) bilden den Hauptbetrieb. Die dabei zur Verwendung kommende Arbeitsbahn gehört der Straßenbahn-Berufsgenossenschaft an."



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Druckfehler in Textvorlage: Vewaltungsbehörde
  2. Druckfehler in Textvorlage: gemauernten