Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B128

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1887.djvu
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Beilage Nr. 17.



Bekanntmachung,
die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhofsverbande in Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend.

      Zur Bestreitung der Kosten der Verwaltung des israelitischen Friedhofsverbandes in Dalsheim sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz in dem Etatsjahr 1887/88 142 Mark 5.svg von den zum Verbande gehörigen Israeliten erhoben werden, was hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Beitrag aus 1 Mark 5.svg Normalsteuerkapital 2,993 Pfennig.svg beträgt und daß die Erhebung in 2 Zielen, in den Monaten Juni und September 1887 stattfinden soll.
      Worms, den 26. Mai 1887.

Großherzogliches Kreisamt Worms.
v. Gagern.



Ordensverleihungen.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 6. Juni dem Bürgermeisterei-Beigeordneten der Provinzial-Hauptstadt Mainz Dr. Heinrich Gaßner, sowie dem Bauunternehmer und Stadtverordneten Franz Joseph Usinger zu Mainz das Ritterkreuz I. Klasse des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, -
2) an demselben Tage dem Stadtbaumeister, Baurath Eduard Kreyßig zu Mainz die goldene Verdienstmedaille für Wissenschaft, Kunst etc., -
3) an demselben Tage dem städtischen Bauführer Heinrich Högy zu Mainz das silberne Kreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen - zu verleihen.


Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 14. Mai dem Oberbetriebs-Inspektor bei der Main-Neckar-Eisenbahn, Baurath Geßner und
2) am 17. Mai dem Maschinen-Ingenieur bei der Main-Neckar-Eisenbahn, Baurath Becker die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihnen von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden verliehenen Ritterkreuzes I. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen - zu ertheilen.


Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Am 4. Juni wurde der Gerichtsassessor Ferdinand Eberwein in Gießen zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht Nidda zugelassen.