Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/210

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Nr. 30.



Anlage D (zu § 25).


Eidesformular
für
die Taxatoren der behufs einer Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden Pferde.



      Ich (Vor- und Zuname) gelobe und schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß, nachdem ich zum Taxator der zur Armee-Mobilmachung vom Lande auszuhebenden Pferde bestellt worden bin, ich bei diesem Geschäft nach den bezüglichen Vorschriften unter Zugrundlegung der vor dem Eintritt der Mobilmachung stattgehabten Friedenspreise und ohne Rücksicht auf die in Folge der Mobilmachung eingetretene Preissteigerung nach bestem Wissen, mit aller Unparteilichkeit, also weder zum Vortheil noch zum Schaden der Pferde-Eigenthümer oder der Staatskasse, abschätzen werde.

So wahr mir Gott helfe (Schluß je nach der Konfession)
Amen!