Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/209

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
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Nr. 30.



8.
9.
10.
Sind ausgehoben als
Taxe der ausgehobenen Pferde.
Bemerkungen.
Reit- Stan-
gen-
Vor-
der-
Für
welchen Truppen-
theil.
1.
2.
3.
Durchschnitts-
Betrag.
Taxator.
in
Zahlen.
in
Worten.
Pferde.
Mark 5.svg
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Mark.





















1. In den Rubriken zu 9 werden
Beträge von einer halben Mark
und darüber für eine volle
Mark gerechnet, Beträge unter
einer halben Mark bleiben außer
Ansatz.
2. Reservepferde sind nicht in das
National der ausgehobenen
Mobilmachungspferde
aufzunehmen, sondern in
besonderen Nationalen
zu verzeichnen.
1) In den für die Musterungs-Kommissionen abzudruckenden Blanquets lautet die Ueberschrift
"Sind ausgewählt als"
2) In den Nationalen, welche den Transportführern zu übergeben sind (§ 33), ist nur die Rubrik
"Durchschnittsbetrag in Zahlen"
der Kolonne 9 auszufüllen.