Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B189

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
<<<Vorherige Seite
[B188]
Nächste Seite>>>
[B190]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.




Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 25.

Darmstadt, den 21. October


Inhalt: 1) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 2) Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. - 3) Bekanntmachung, die Ergänzung des Gräflich Görtz`schen Familienfideicommisses betreffend. - 4) Bekanntmachung, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend. - 5) Ordensverleihungen. - 6) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. - 7) Namensveränderung. - 8) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 9) Dienstnachrichten. - 10) Ruhestandsversetzungen. - 11) Concurrenzeröffnungen. - 12) Sterbefälle. - 18) Berichtigung.



Oeffentliche Anerkennung einer edlen That.
      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Schiffer Friedrich Ebling zu Nierstein in Anerkennung der von ihm am 13. Juli l. J. mit Muth und Entschlossenheit vollbrachten Rettung des 6 Jahre alten Kindes des Peter Lerch daselbst vom Tode des Ertrinkens eine Geldprämie zu verleihen geruht.

      In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 30. September 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
In Vertretung:
Knorr.
Fuhr.