Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett/194

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Geschichte der Gemeinden Freistett und Neufreistett
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hatte er ein mächtiges Exerzierhaus errichten lassen. Da wurde er durch die große Empörung, welche sich von Paris aus unaufhaltsam dem Rheine zuwälzte, in gewaltigen Schrecken versetzt. Rasch entsandte er seinen Sohn nach Straßburg. Am 21. Juli gelangte dieser mit den hessischen Truppen daselbst an, konnte es aber nicht mehr hindern, daß das Rathaus zertrümmert und sonst großer Schade angerichtet wurde. Und weiter verbreitete sich der Aufruhr in das linksrheinische Hanauerland hinein. Zu Bischofsheim wurde das Haus des Fiskals oder landgräflichen Einnehmers Janzer gestürmt und in Willstett das Bildnis des Fiskals Stölzel verbrannt. Ja, selbst das persönliche Erscheinen des Prinzen Friedrich am 21. August 1789 war nicht im Stande, die Ruhe wiederherzustellen. Vielmehr geriet der fürstliche Rat Stauch in Gefahr, mißhandelt zu werden. Die Ruhe und Ordnung trat erst wieder ein, als Hessen-Darmstädtische Executionstruppen aus dem Regiment „Erbprinz“ einrückten und in den Gemeinden einquartiert wurden. Noch im Jahre 1791 treffen wir in unserem Kirchenbuche einen Hauptmann und Soldaten aus dem Hessen-Darmstädtischen Regiment. Die von einer Civil- und Militärkommission dem Ländchen zuerkannte Kontribution belief sich im Ganzen auf 120,000 Gulden, die unter die einzelnen Gemeinden repartiert wurden.

Jenseits des Rheines aber nahm die Staatsumwälzung ihren ungehemmten Fortgang. Am 6. August 1790 war Ludwig IX. auf seinem Schlosse zu Pirmasenz gestorben. Kaum hatte sein Sohn als Ludwig X. die Regierung angetreten, so wurde er aller seiner Rechte und Besitzungen im Elsaß für verlustig erklärt. Eiligst zog er sich vor den französischen Heeren nach Darmstadt zurück. Nicht besser erging es anderen deutschen Fürsten, welche Besitzungen im Elsaß hatten. Der Zusammenhang aller jenseits des Rheines gelegenen Länder mit unserem Vaterlande war damit für lange Zeiten (bis 1871) gänzlich aufgehoben worden.

Wie die Landesfürsten, mußten sich auch ihre getreuen