Eupen und Umgegend (1879)/206

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Eupen und Umgegend (1879)
<<<Vorherige Seite
[205]
Nächste Seite>>>
[207]
Eupen-und-umgegend-1879.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


des Hauses Jülich und der Theilung dessen Länder, erfolgte die Ernennung des Probstes und dessen Belehnung abwechselnd von den Königen von Preußen und den Kurfürsten von Pfalzbaiern.

       Der Probst übte die hohe, mittlere und niedere Gerichtsbarkeit in der Herrschaft aus, ernannte den Maier, die Schöffen, den Gerichtsschreiber und den Schultheiß, besaß die Collation der Pfarre und ließ sich gleich nach seiner Ernennung von den Einwohnern huldigen, belegte dieselben auch mit den gewöhnlichen deutschen Reichssteuern, außer denen andere Abgaben unbekannt waren. Von 1542 jedoch fingen die Herzöge von Brabant und Limburg an Steuern zu erheben, wogegen zwar Seitens der Pröbste, aber vergeblich, Widerspruch erhoben wurde.

       Vor das Schöffengericht zu Lontzen gehörten alle Verhandlungen über Schöffengüter, während Verhandlungen über Lehengüter vor den probsteilichen Lehenhof zu Aachen gehörten. Die Berufungen vor dem Schöffenstuhle zu Lontzen gingen an den zu Aachen und von diesem an das Reichsgericht zu Speier, vom Jahre 1550 an aber in Folge eines Ediktes Karl's V. an die Schöffen zu Limburg und den hohen Gerichtshof zu Brüssel. Mit dieser Zeit beginnen die Uebergriffe der Regierung zu Brabant immer bedenklichere Ausdehnungen anzunehmen, gegen welche alle Bitt- und Vorstellungsschreiben erfolglos blieben, da ein nachdrücklicher Rechtsschutz nicht zu erreichen war. Als im Jahre 1738 ein Edikt der brabanter Regierung erschien, nach welchem in Zukunft alle Ämter ohne Ausnahme nur mit Eingebornen der Provinz Limburg besetzt werden sollten, übertrug der damalige Probst seine Rechte an den Besitzer der Erbvogtei (s. S. 203).

       Uebergriffe, die der damalige Probst sich seinen Schirmherren, dem Könige von Preußen und dem Kurfürsten von der Pfalz gegenüber herausgenommen zu haben scheint, zogen demselben „Informations-Schreiben“ zu und veranlaßten schließlich im Jahre 1774 die Aufhebung der Probstei.

       Die Geschichte der Entstehung und Entwickelung des Dorfes Lontzen hängt mit derjenigen der Schlösser eng zusammen. Wie bei diesen ist auch der Uranfang jener nicht bekannt.