Eupen und Umgegend (1879)/115

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Eupen und Umgegend (1879)
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       Durch den im Jahre 1713 zu Utrecht abgeschlossenen Frieden war Holland das Recht verliehen worden, in verschiedenen Festungen Garnisonen zu halten und für die Truppen die reformirte Religion ausüben zu dürfen. Die Vorstellungen der Holländer, diese Freiheit auch den reformirten Gemeinden in den österreichischen Niederlanden zu bewilligen, blieben ohne Erfolg und im Jahre 1716 wurde die Kirche in Eupen geschlossen und der Prediger vertrieben. Unter dem Schutz des holländischen Gouvernements blieb nun zwar die Gemeinde nicht gänzlich ohne Prediger, doch mußte derselbe außerhalb der Stadt wohnen und durfte nur von Zeit zu Zeit nach Eupen kommen um Gottesdienst zu verrichten.

       Im Jahre 1725 wurde der Generalmajor Baron de Tunderfels, Lieutenant-Gouverneur der Provinz Limburg beauftragt, einen Befehl des Kaisers Karl VI. auszuführen, dahin lautend:

       „1. die öffentliche Ausübung der protestantischen oder kalvinischen Religion, welche während der letzten Kriege zu Gunsten und mit Hülfe der Seigneurs Etats des provinces unies über Limburg nach Eupen eingeführt ist, gänzlich zu untersagen;“

       „2. daß die Diener oder Prediger und die Lehrer und kalvinischen Schulmeister anzuhalten seien das Land Sr. Majestät zu verlassen;“

       „3. daß die Tempel, Predigtstühle und andere Orte, welche für den Dienst der gedachten Religion gebaut sind, so geschlossen werden, daß die Genossen dieser Religion nicht mehr eintreten können;“

       „4. daß die Gebäude, welche zur Ausübung der reformirten Religion dienten, an Katholiken, jedoch zum Vortheile der Reformirten verkauft werden.“

       Die ersten drei Punkte wurden ausgeführt, der vierte jedoch nicht. Die Reformirten wurden hierdurch genöthigt ihrem Gottesdienst zu Vaels, einem holländischen Dorfe, vier Stunden von Eupen, beizuwohnen, auch die Kinder dort taufen zu lassen.