Eupen und Umgegend (1879)/079

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Eupen und Umgegend (1879)
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Thlr., um selbe zu einer Wasserleitung zu benutzen, nachdem alle anderen Versuche, für die obere Stadt Wasser zu beschaffen, fehlgeschlagen waren, und auch der Abbé Richard diesen Platz als zu dem Zwecke allein ergiebig bezeichnet hatte. Dem „Schwarzweiher“ gegenüber, und nur durch einen Damm von demselben getrennt, befindet sich der „Franzosenweiher“. Diese beiden nun waren als natürliche Wasserbehälter für den beabsichtigten Zweck besonders geeignet und wurde dann auch von hier aus die Ausführung der Wasserleitung ins Auge gefaßt. Gegen dieses Project erhoben nun aber die Besitzer des Etablissements am Buschberge, Frau Ww. von GrandRy und deren Sohn, Widerspruch, weil sie zunächst Rechte auf das überlaufende Wasser der erwähnten drei Weiher zu haben vermeinten, und anderseits auch erklärten, nicht gestatten zu wollen, daß die Leitung auf ihrer Wiese gelegt werde. Ersterer Einwurf wurde als nicht zutreffend erachtet und auch eine spätere Besitzstörungsklage durch Urtheil des königlichen Friedensgerichts zu Eupen vom 20. November 1867 zurückgewiesen. Der letztere Einwurf wurde erst beseitigt, als das Seitens der Stadtgemeinde beantragte Expropriationsverfahren durch Allerh. Kab.-Ordre vom 15. November 1865 genehmigt worden war, wonach unter'm 1. Februar 1867 eine gütliche Einigung zwischen der Stadtgemeinde und den genannten Besitzern des Buschberg-Etablissements zu Stande kam. Hierauf wurde im April 1867 die Leitung auf eine Länge von etwa 300 Ruthen für einen Kostenaufwand von beiläufig 820 Thlr. bis zum „Bennerts-Börnchen“ ausgeführt, von wo bereits eine Leitung nach der Stadt bestand.

       Mit dem 1. Juli 1869 trat das Regulativ einer Gemeinde-Einkommensteuer in Wirksamkeit. — Am 28. November erfolgte, veranlaßt durch anhaltenden Regen, der Uebertritt des Stadtbaches, wodurch die Gospertstraße, die Klötzerbahn und ein Theil der Bergstraße dergestalt überschwemmt wurden, daß der Verkehr fast den ganzen Tag hindurch gänzlich unterbrochen war.

       Von den Erben des Herrn Gustav von Scheibler wurde das an der Schilswegbrücke belegene Grundstück für 10,000 Thlr. erworben und mit weiteren 550 Thlr. zu Schulzwecken eingerichtet. Am